Eine Anhebung aller KWK-Zuschläge um 0,3 Ct/kWh sowie eine neue Förderklasse zwischen 50 und 250 kW sind die wichtigsten Änderungen, die von der Union und der FDP in die Beratung des Wirtschaftsausschusses am 9. Mai eingebracht wurden.
„Bis 2020 soll der KWK-Anteil an der Stromerzeugung 25 Prozent betragen. Mit der Novellierung des KWK-Gesetzes setzt die christlich-liberale Koalition die notwendigen Rahmenbedingungen, um zusätzliche Investitionen in Kraft-Wärme-Kopplung anzuregen. Dazu zählen unter anderem die Förderung des Wärmenetzausbaus und des Zubaus von Wärmespeichern. Unsere KWK-Förderung beruht auf einem um
Dienstag, 8.05.2012, 15:21 Uhr
Jan Mühlstein
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