Während die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die Widersprüche gegen Entscheidungen bezüglich der Zuteilung von Emissionsrechten bearbeitet, sieht sich die Behörde bei der Einrichtung der Emissionshandelskonten weiterhin im Plan.
Die anteilige Kürzung der Zuteilungsmengen nach § 4 Abs. 4 ZuG 2007 war nach Angaben von Katja Rosenbohm, Sprecherin der DEHSt, der Hauptgrund für die Unternehmen, Widerspruch gegen die Bescheide der Behörde einzulegen. Ein weiterer Stein des Anstoßes seien die Benchmarks der sogenannten „besten verfügbaren Technik“, an der sich die Nutzer der Optionsregel jeweils messen lassen mü
Montag, 21.02.2005, 17:11 Uhr
Fritz Wilhelm
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