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Energie & Management > Österreich - Klimaziele: Bundesländer in der Pflicht
Quelle: Fotolia / YuI
Österreich

Klimaziele: Bundesländer in der Pflicht

Die österreichischen Länder sollen ihre CO2-Emissionen ebenso wie der Bund um 48 Prozent senken, fordert der Erneuerbaren-Dachverband. Eine Studie zeigt, wie das funktionieren könnte.
 
Laut der kommenden Effort-Sharing-Verordnung der EU muss Österreich seine CO2-Emissionen außerhalb der vom Emissionshandel (EU-ETS) abgedeckten Sektoren bis 2030 um 48 Prozent gegenüber 2005 verringern. Deshalb sollten auch die neun Bundesländer jeweils eine Reduktion im selben Ausmaß bewerkstelligen. Das forderten die Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), Martina Prechtl-Grundnig, und der Geschäftsführer des Windenergieverbands IG Windkraft, Stefan Moidl, am 9. März in Wien.

Ihnen zufolge ist es dazu notwendig, die seit 2005 erzielte Emissionssenkung um durchschnittlich 11 Prozent binnen sieben Jahren in etwa zu verdreifachen. Das sei zweifellos ambitioniert. Doch bestünden in allen Ländern entsprechende Potenziale, betonten Prechtl-Grundnig und Moidl unter Berufung auf eine Studie der Österreichischen Energieagentur (AEA). Der EEÖ hatte sie beauftragt.

Moidl forderte, 2023 müsse „das Turbojahr“ für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden, gerade auch im Stromsektor: „Die Windenergie ist ein Teil der Lösung. Wir können nach 2030 keine fossilen Energieträger mehr nutzen und wollen keine Atomkraft.“ Und mit der vergangene Woche beschlossenen Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G) würden die Verfahren hinsichtlich großer Projekte beschleunigt.

Laut einer nach der Pressekonferenz versandten Unterlage der AEA spielt der Ökostrom-Ausbau für das Erreichen der CO2-Ziele der Länder aber nur eine geringe Rolle. Als primär erachtet die Agentur für sämtliche Bundesländer trotz teils höchst unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Gegebenheiten,
  • einen erheblichen Anteil der mit Öl, Gas und – so weit noch vorhanden – Kohle befeuerten Heizungen außer Betrieb zu nehmen,
  • den „Tanktourismus“ aus den Nachbarländern einzustellen, dessen hochgerechnete Emissionen Österreich angelastet werden,
  • und je nach Bundesland etwa 25 bis 45 Prozent der PKW sowie leichten Nutzfahrzeuge „klimaneutral“ zu betreiben, also entweder elektrisch oder mit „grünen“ Kraftstoffen.
Fragwürdiges Rezept

Indessen bekannte einer der Studienautoren, Günter Pauritsch, schon bei der Pressekonferenz, dass die Bundesländer den Tanktourismus nicht „einstellen“ können. Dies kann nur Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), der die Mineralölsteuer erhöhen und den Tanktourismus damit unattraktiv machen müsste. Bislang wurde dies wegen der zusätzlichen Steuereinnahmen vermieden. Dass Brunner auf diese verzichtet, ist unwahrscheinlich: Er muss unter anderem eine Unzahl energiepolitischer Unterstützungen für die Haushalte und die Unternehmen finanzieren. Das Rezept der AEA ist daher zumindest insoweit fragwürdig.

Mitwirkung anders durchsetzen

Ungeachtet dessen forderte Moidl, Bund und Länder müssten beim Klimaschutz verstärkt zusammenarbeiten. Es sei jedenfalls nötig, die CO2-Reduktionspflicht des Bundes auf die Länder „herunterzubrechen“. Die AEA-Studie zeige einen Weg dazu. Schon das bis Anfang 2021 geltende „alte“ Klimaschutzgesetz habe die Mithilfe der Länder beim Erreichen der klimapolitischen Ziele des Bundes festgeschrieben, inklusive Ausgleichszahlungen für den Fall der Zielverfehlung. Ähnliche Bestimmungen sollte laut Moidl auch das geplante neue Klimaschutzgesetz enthalten. Statt „Strafen“ seien jedoch eher Anreize für die Länder vorzusehen.

„Allerdings würde ich nicht auf das neue Gesetz warten“, riet Moidl. Dieses werde „immer mehr zum Symbol hochstilisiert“, was die Beschlussfassung nicht eben erleichtere. Prechtl-Grundnig zufolge könnten die Länder „schon morgen“ tätig werden, etwa mit Anpassungen ihrer Vorgaben zur Raumordnung oder zur Wohnbauförderung, ebenso aber, was den Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie den Heizungstausch betreffe.

Gemeinden als Verbündete

Bei der Novelle zum UVP-G ist die Windenergie-Branche bekanntlich mit einem speziellen Problem konfrontiert: Der Österreichische Gemeindebund will die Verlagerung der Raumordnungs-Kompetenz beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen. Wie berichtet, könnte ein Ausweg darin bestehen, den Gemeinden weiterhin Zahlungen für die Inanspruchnahme von Standort-Flächen zu garantieren.

Dies müsste auch dann gelten, wenn die Kommunen in bestimmten Fällen nicht mehr zulasten von Windpark-Projekten in die Raumordnung eingreifen könnten. Moidl teilte der Redaktion dazu mit, die Windenergie-Branche sei gerne bereit, den Kommunen entgegenzukommen: „Das waren ja immer unsere Verbündeten.“ In etwa 96 Prozent der bisherigen Fälle hätten sich die Gemeindeparlamente für den Bau eines Windparks ausgesprochen.

Donnerstag, 9.03.2023, 13:30 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
Klimaziele: Bundesländer in der Pflicht
Die österreichischen Länder sollen ihre CO2-Emissionen ebenso wie der Bund um 48 Prozent senken, fordert der Erneuerbaren-Dachverband. Eine Studie zeigt, wie das funktionieren könnte.
 
Laut der kommenden Effort-Sharing-Verordnung der EU muss Österreich seine CO2-Emissionen außerhalb der vom Emissionshandel (EU-ETS) abgedeckten Sektoren bis 2030 um 48 Prozent gegenüber 2005 verringern. Deshalb sollten auch die neun Bundesländer jeweils eine Reduktion im selben Ausmaß bewerkstelligen. Das forderten die Geschäftsführerin des Dachverbands Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ), Martina Prechtl-Grundnig, und der Geschäftsführer des Windenergieverbands IG Windkraft, Stefan Moidl, am 9. März in Wien.

Ihnen zufolge ist es dazu notwendig, die seit 2005 erzielte Emissionssenkung um durchschnittlich 11 Prozent binnen sieben Jahren in etwa zu verdreifachen. Das sei zweifellos ambitioniert. Doch bestünden in allen Ländern entsprechende Potenziale, betonten Prechtl-Grundnig und Moidl unter Berufung auf eine Studie der Österreichischen Energieagentur (AEA). Der EEÖ hatte sie beauftragt.

Moidl forderte, 2023 müsse „das Turbojahr“ für den Ausbau der erneuerbaren Energien werden, gerade auch im Stromsektor: „Die Windenergie ist ein Teil der Lösung. Wir können nach 2030 keine fossilen Energieträger mehr nutzen und wollen keine Atomkraft.“ Und mit der vergangene Woche beschlossenen Novelle des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G) würden die Verfahren hinsichtlich großer Projekte beschleunigt.

Laut einer nach der Pressekonferenz versandten Unterlage der AEA spielt der Ökostrom-Ausbau für das Erreichen der CO2-Ziele der Länder aber nur eine geringe Rolle. Als primär erachtet die Agentur für sämtliche Bundesländer trotz teils höchst unterschiedlichen wirtschaftlichen und demografischen Gegebenheiten,
  • einen erheblichen Anteil der mit Öl, Gas und – so weit noch vorhanden – Kohle befeuerten Heizungen außer Betrieb zu nehmen,
  • den „Tanktourismus“ aus den Nachbarländern einzustellen, dessen hochgerechnete Emissionen Österreich angelastet werden,
  • und je nach Bundesland etwa 25 bis 45 Prozent der PKW sowie leichten Nutzfahrzeuge „klimaneutral“ zu betreiben, also entweder elektrisch oder mit „grünen“ Kraftstoffen.
Fragwürdiges Rezept

Indessen bekannte einer der Studienautoren, Günter Pauritsch, schon bei der Pressekonferenz, dass die Bundesländer den Tanktourismus nicht „einstellen“ können. Dies kann nur Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), der die Mineralölsteuer erhöhen und den Tanktourismus damit unattraktiv machen müsste. Bislang wurde dies wegen der zusätzlichen Steuereinnahmen vermieden. Dass Brunner auf diese verzichtet, ist unwahrscheinlich: Er muss unter anderem eine Unzahl energiepolitischer Unterstützungen für die Haushalte und die Unternehmen finanzieren. Das Rezept der AEA ist daher zumindest insoweit fragwürdig.

Mitwirkung anders durchsetzen

Ungeachtet dessen forderte Moidl, Bund und Länder müssten beim Klimaschutz verstärkt zusammenarbeiten. Es sei jedenfalls nötig, die CO2-Reduktionspflicht des Bundes auf die Länder „herunterzubrechen“. Die AEA-Studie zeige einen Weg dazu. Schon das bis Anfang 2021 geltende „alte“ Klimaschutzgesetz habe die Mithilfe der Länder beim Erreichen der klimapolitischen Ziele des Bundes festgeschrieben, inklusive Ausgleichszahlungen für den Fall der Zielverfehlung. Ähnliche Bestimmungen sollte laut Moidl auch das geplante neue Klimaschutzgesetz enthalten. Statt „Strafen“ seien jedoch eher Anreize für die Länder vorzusehen.

„Allerdings würde ich nicht auf das neue Gesetz warten“, riet Moidl. Dieses werde „immer mehr zum Symbol hochstilisiert“, was die Beschlussfassung nicht eben erleichtere. Prechtl-Grundnig zufolge könnten die Länder „schon morgen“ tätig werden, etwa mit Anpassungen ihrer Vorgaben zur Raumordnung oder zur Wohnbauförderung, ebenso aber, was den Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie den Heizungstausch betreffe.

Gemeinden als Verbündete

Bei der Novelle zum UVP-G ist die Windenergie-Branche bekanntlich mit einem speziellen Problem konfrontiert: Der Österreichische Gemeindebund will die Verlagerung der Raumordnungs-Kompetenz beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen. Wie berichtet, könnte ein Ausweg darin bestehen, den Gemeinden weiterhin Zahlungen für die Inanspruchnahme von Standort-Flächen zu garantieren.

Dies müsste auch dann gelten, wenn die Kommunen in bestimmten Fällen nicht mehr zulasten von Windpark-Projekten in die Raumordnung eingreifen könnten. Moidl teilte der Redaktion dazu mit, die Windenergie-Branche sei gerne bereit, den Kommunen entgegenzukommen: „Das waren ja immer unsere Verbündeten.“ In etwa 96 Prozent der bisherigen Fälle hätten sich die Gemeindeparlamente für den Bau eines Windparks ausgesprochen.

Donnerstag, 9.03.2023, 13:30 Uhr
Klaus Fischer

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