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Das Bundesumweltministerium (BMU) hat am 18. Februar den Entwurf zum ersten Teil des Klimaschutzgesetzes (Rahmengesetz) zur Frühkoordinierung ins Kanzleramt geschickt.
Erst danach wird der Entwurf in die Ressortabstimmung gehen. Es handelt sich dabei zunächst um das Rahmengesetz, für das das BMU allein zuständig ist, erläuterte ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage von E&M. „Das konnten wir jetzt auf den Weg bringen.“Der zweite Teil des Klimaschutzgesetzes (KSG), das sogenannte Maßnahmengesetz, in dem die Beiträge der verschiedenen Sekto
Mittwoch, 20.02.2019, 16:46 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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