Die Neuerungen im Überblick:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die gemäß Richtlinie einzubringenden Eigenmittelanteile sind noch bis Ende 2022 abgesenkt. Zudem profitieren finanzschwache Kommunen auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management. Förderanträge können ganzjährig eingereicht werden; die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.
Weitere Details zur neuen Kommunalrichtlinie finden sich auf der Webseite www.klimaschutz.de des BMU.
Die Neuerungen im Überblick:
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die gemäß Richtlinie einzubringenden Eigenmittelanteile sind noch bis Ende 2022 abgesenkt. Zudem profitieren finanzschwache Kommunen auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management. Förderanträge können ganzjährig eingereicht werden; die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.
Weitere Details zur neuen Kommunalrichtlinie finden sich auf der Webseite www.klimaschutz.de des BMU.