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Energie & Management > Klimaschutz - Klimaschutz in Kommunen bekommt bessere Förderung
Quelle: Fotolia
Klimaschutz

Klimaschutz in Kommunen bekommt bessere Förderung

Eine neue Kommunalrichtlinie soll es Städten und Gemeinden in Deutschland ab 2022 einfacher machen, Klimaschutz zu praktizieren. 
Neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer: Das sind die Eckpunkte der am 25. Oktober vom Bundesumweltministerium veröffentlichten novellierten Kommunalrichtlinie, die zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Die neue Richtlinie soll Anreize für kommunale Akteurinnen und Akteure schaffen, den Klimaschutz vor Ort effektiver voranzubringen.

Den rund 11.000 Kommunen in Deutschland kommt beim Klimaschutz eine wichtige Rolle zu, da die Potenziale zur Minderung von Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene besonders groß sind. Um diese Potenziale auszuschöpfen, unterstützt das Bundesumweltministerium sie mit Fördermitteln. 

Die Neuerungen im Überblick:

  • Mehr Personal für die Umsetzung von Klimaschutz vor Ort: Neben den bekannten allgemeinen Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern wird künftig weiteres Personal gefördert – etwa für die Umsetzung von Fokuskonzepten, Fachpersonal, das sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert, sowie Klimaschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren. Letztere können beispielsweise auf Landkreisebene Klimaschutz in denjenigen Kommunen ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.
  • Mehr Antragsberechtigte: Künftig können auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen, von Fördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie profitieren. Alle Fördermaßnahmen werden zudem für alle Antragsberechtigten geöffnet.
  • Mehr passgenaue Fördermöglichkeiten: Fördermittel werden künftig für zahlreiche zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen gewährt. Dazu gehören etwa Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Neu ist auch, dass im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte die ambitionierte Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten bezuschusst wird, die vor 2017 entstanden sind. Bei den investiven Maßnahmen werden ab 1. Januar zusätzliche Maßnahmen, zum Beispiel in den Bereichen Abfall und Abwasser, bezuschusst.
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die gemäß Richtlinie einzubringenden Eigenmittelanteile sind noch bis Ende 2022 abgesenkt. Zudem profitieren finanzschwache Kommunen auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management. Förderanträge können ganzjährig eingereicht werden; die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.

    Weitere Details zur neuen Kommunalrichtlinie finden sich auf der Webseite www.klimaschutz.de des BMU.

    Hilfe bei der Antragstellung

    Zu den Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des BMU telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de.
    Für Fragen zur Antragstellung können Interessierte sich bis 31.12.2021 an den Projektträger Jülich (PtJ) wenden. Das Team unterstützt unter anderem beim Antragsprozess, etwa durch die Vermittlung sogenannter Antragspatinnen und -paten.
    Zum 1. Januar 2022 geht die Projektträgerschaft der NKI und damit der Kommunalrichtlinie von PtJ auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH über.
     

Montag, 25.10.2021, 12:53 Uhr
Peter Koller
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Klimaschutz in Kommunen bekommt bessere Förderung
Eine neue Kommunalrichtlinie soll es Städten und Gemeinden in Deutschland ab 2022 einfacher machen, Klimaschutz zu praktizieren. 
Neue Förderschwerpunkte, erweiterte Antragsberechtigungen und eine lange Geltungsdauer: Das sind die Eckpunkte der am 25. Oktober vom Bundesumweltministerium veröffentlichten novellierten Kommunalrichtlinie, die zum 1. Januar 2022 in Kraft tritt. Die neue Richtlinie soll Anreize für kommunale Akteurinnen und Akteure schaffen, den Klimaschutz vor Ort effektiver voranzubringen.

Den rund 11.000 Kommunen in Deutschland kommt beim Klimaschutz eine wichtige Rolle zu, da die Potenziale zur Minderung von Treibhausgasemissionen auf kommunaler Ebene besonders groß sind. Um diese Potenziale auszuschöpfen, unterstützt das Bundesumweltministerium sie mit Fördermitteln. 

Die Neuerungen im Überblick:

  • Mehr Personal für die Umsetzung von Klimaschutz vor Ort: Neben den bekannten allgemeinen Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanagern wird künftig weiteres Personal gefördert – etwa für die Umsetzung von Fokuskonzepten, Fachpersonal, das sich um die Einführung und Erweiterung eines Energiemanagements kümmert, sowie Klimaschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren. Letztere können beispielsweise auf Landkreisebene Klimaschutz in denjenigen Kommunen ermöglichen, für die aufgrund ihrer Größe kein eigenes Klimaschutzmanagement in Frage kommt.
  • Mehr Antragsberechtigte: Künftig können auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine sowie Contractoren, die Klimaschutzprojekte im Auftrag für Kommunen umsetzen, von Fördermitteln im Rahmen der Kommunalrichtlinie profitieren. Alle Fördermaßnahmen werden zudem für alle Antragsberechtigten geöffnet.
  • Mehr passgenaue Fördermöglichkeiten: Fördermittel werden künftig für zahlreiche zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen gewährt. Dazu gehören etwa Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen und Machbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Investitionen. Neu ist auch, dass im Rahmen sogenannter Vorreiterkonzepte die ambitionierte Aktualisierung von Klimaschutzkonzepten bezuschusst wird, die vor 2017 entstanden sind. Bei den investiven Maßnahmen werden ab 1. Januar zusätzliche Maßnahmen, zum Beispiel in den Bereichen Abfall und Abwasser, bezuschusst.
  • Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die gemäß Richtlinie einzubringenden Eigenmittelanteile sind noch bis Ende 2022 abgesenkt. Zudem profitieren finanzschwache Kommunen auch weiterhin von erhöhten Förderquoten – bis hin zur Vollfinanzierung für ein Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und -management. Förderanträge können ganzjährig eingereicht werden; die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.

    Weitere Details zur neuen Kommunalrichtlinie finden sich auf der Webseite www.klimaschutz.de des BMU.

    Hilfe bei der Antragstellung

    Zu den Fördermöglichkeiten der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) berät das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des BMU telefonisch unter 030 39001-170 und unter skkk@klimaschutz.de.
    Für Fragen zur Antragstellung können Interessierte sich bis 31.12.2021 an den Projektträger Jülich (PtJ) wenden. Das Team unterstützt unter anderem beim Antragsprozess, etwa durch die Vermittlung sogenannter Antragspatinnen und -paten.
    Zum 1. Januar 2022 geht die Projektträgerschaft der NKI und damit der Kommunalrichtlinie von PtJ auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH über.
     

Montag, 25.10.2021, 12:53 Uhr
Peter Koller

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