Die Clearingstelle EEG hat Ende September ihre Empfehlung für die Nutzung von Landschaftspflegematerialien im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) abgegeben.
Die vom Bundesumweltministerium eingerichtete Clearingstelle EEG beendet damit die juristischen Unklarheiten rund um die Vergütung von Strom aus der Verbrennung oder Vergärung von Landschaftspflegematerialien. Der Landschaftspflege-Bonus fand im Zuge der jüngsten EEG-Novelle seinen Weg in das Gesetz. Die Verstromung von Straßenbegleitgrün, kommunalem Grünschnitt sowie Grünschnitt aus der privat
Montag, 12.10.2009, 14:23 Uhr
Michael Pecka
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