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Energie & Management > Politik - Klarheit für Preisbremsen 2024 gefordert
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Klarheit für Preisbremsen 2024 gefordert

Energieverbände fordern schnelle Klarheit über eine mögliche Verlängerung der Energiepreisbremsen bis Ende März 2024. Der VKU kritisiert das Verfahren und den zu knappen Zeitplan.
Die Bundesregierung debattiert eine Verlängerung der Energiepreisbremsen über das bisher festgelegte Ende zum 31. Dezember 2023 hinaus. Im Namen der Energieversorger, die diese Regelung umsetzen müssten, kritisierten der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bund der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) besonders die knappen Fristen. Die Kabinettsbefassung der Verordnung ist für den 1. November 2023 vorgesehen, der Abschluss im Bundestag am 15. Dezember 2023. Damit bliebe zur Umsetzung für die Millionen Kunden kaum Zeit.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung für die Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen nannte der VKU die Pläne „so nicht umsetzbar“. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte: „Die geplante Verordnung kommt viel zu spät und lässt zu viele Fragen offen.“ Daher plädiere der VKU für ein Auslaufen der Preisbremsen zum Jahresende 2023. Neben der zu kurzen Frist zur Umsetzung kritisierte Liebing die „unklaren und unvollständigen Vorgaben“ des Entwurfs.

Auch der BDEW hat seine Stellungnahme eingereicht und schreibt: „Nicht akzeptabel ist jedoch, dass noch immer keine rechtsverbindliche Regelung vorliegt und die Umsetzungserfordernisse in den Unternehmen komplett vernachlässigt werden.“ Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, äußerte Verständnis für den Wunsch, die Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum Ende der Heizsaison 2023/2024 zu entlasten. Doch sei es nicht hinnehmbar, dass die Unternehmen der Energiewirtschaft erneut ohne zeitlichen Vorlauf eine Aufgabe des Staates übernehmen sollen.

Keine Wiederholung der chaotischen Situation von 2022

„Für eine Verlängerung der Preisbremsen müssen die Abrechnungssysteme von über 1.000 Lieferanten bis zum 1. Januar 2024 entsprechend angepasst werden“, erläuterte Andreae. „Die chaotische Situation wie Ende letzten Jahres darf sich nicht wiederholen“, mahnte sie.
 

Nur dem extrem hohen Engagement der Beschäftigten in den Energieversorgungsunternehmen sei es zu verdanken, dass die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung auch tatsächlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankamen.
 
Die Verbände fordern daher zeitlich umsetzbare Entscheidungen. Liebing erinnerte daran, dass für eine Verlängerung der Preisbremsen auch die europarechtliche Grundlage für diese Maßnahme von der Europäischen Kommission verlängert werden müsse. Konkret muss sie noch die beihilferechtliche Genehmigung für den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine erteilen. „Offen ist unter anderem, zu welchen Bedingungen die Kommission eine Verlängerung zulässt“, sagte der VKU-Vertreter.

In diesem Sinne müsse auch das Auslaufen der Preisbremsen und der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme synchron erfolgen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetzesänderung zum vorzeitigen Auslaufen der temporären Mehrwertsteuerabsenkung für Gas und Wärme zum 1. Januar 2024 schaffe weitere Umsetzungsprobleme und hätte negative Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden sowie auf Energieversorger.

„Der BDEW appelliert daher erneut dringend an die Politik, Preisbremsen und Mehrwertsteuersenkung gemeinsam am 31. März 2024 auslaufen zu lassen“, sagte Andreae. Dies ist auch Forderung des VKU.

Donnerstag, 26.10.2023, 14:59 Uhr
Susanne Harmsen
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Klarheit für Preisbremsen 2024 gefordert
Energieverbände fordern schnelle Klarheit über eine mögliche Verlängerung der Energiepreisbremsen bis Ende März 2024. Der VKU kritisiert das Verfahren und den zu knappen Zeitplan.
Die Bundesregierung debattiert eine Verlängerung der Energiepreisbremsen über das bisher festgelegte Ende zum 31. Dezember 2023 hinaus. Im Namen der Energieversorger, die diese Regelung umsetzen müssten, kritisierten der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bund der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) besonders die knappen Fristen. Die Kabinettsbefassung der Verordnung ist für den 1. November 2023 vorgesehen, der Abschluss im Bundestag am 15. Dezember 2023. Damit bliebe zur Umsetzung für die Millionen Kunden kaum Zeit.

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung für die Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen nannte der VKU die Pläne „so nicht umsetzbar“. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte: „Die geplante Verordnung kommt viel zu spät und lässt zu viele Fragen offen.“ Daher plädiere der VKU für ein Auslaufen der Preisbremsen zum Jahresende 2023. Neben der zu kurzen Frist zur Umsetzung kritisierte Liebing die „unklaren und unvollständigen Vorgaben“ des Entwurfs.

Auch der BDEW hat seine Stellungnahme eingereicht und schreibt: „Nicht akzeptabel ist jedoch, dass noch immer keine rechtsverbindliche Regelung vorliegt und die Umsetzungserfordernisse in den Unternehmen komplett vernachlässigt werden.“ Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, äußerte Verständnis für den Wunsch, die Verbraucherinnen und Verbraucher bis zum Ende der Heizsaison 2023/2024 zu entlasten. Doch sei es nicht hinnehmbar, dass die Unternehmen der Energiewirtschaft erneut ohne zeitlichen Vorlauf eine Aufgabe des Staates übernehmen sollen.

Keine Wiederholung der chaotischen Situation von 2022

„Für eine Verlängerung der Preisbremsen müssen die Abrechnungssysteme von über 1.000 Lieferanten bis zum 1. Januar 2024 entsprechend angepasst werden“, erläuterte Andreae. „Die chaotische Situation wie Ende letzten Jahres darf sich nicht wiederholen“, mahnte sie.
 

Nur dem extrem hohen Engagement der Beschäftigten in den Energieversorgungsunternehmen sei es zu verdanken, dass die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung auch tatsächlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankamen.
 
Die Verbände fordern daher zeitlich umsetzbare Entscheidungen. Liebing erinnerte daran, dass für eine Verlängerung der Preisbremsen auch die europarechtliche Grundlage für diese Maßnahme von der Europäischen Kommission verlängert werden müsse. Konkret muss sie noch die beihilferechtliche Genehmigung für den befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine erteilen. „Offen ist unter anderem, zu welchen Bedingungen die Kommission eine Verlängerung zulässt“, sagte der VKU-Vertreter.

In diesem Sinne müsse auch das Auslaufen der Preisbremsen und der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme synchron erfolgen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetzesänderung zum vorzeitigen Auslaufen der temporären Mehrwertsteuerabsenkung für Gas und Wärme zum 1. Januar 2024 schaffe weitere Umsetzungsprobleme und hätte negative Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden sowie auf Energieversorger.

„Der BDEW appelliert daher erneut dringend an die Politik, Preisbremsen und Mehrwertsteuersenkung gemeinsam am 31. März 2024 auslaufen zu lassen“, sagte Andreae. Dies ist auch Forderung des VKU.

Donnerstag, 26.10.2023, 14:59 Uhr
Susanne Harmsen

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