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Die im Sommer 2016 vom Bundestag verabschiedeten Fracking-Regeln für die Öl- und Gasgewinnung treten am 11. Februar in Kraft.
Mit strengen Auflagen für Fracking in so genannten konventionellen Lagerstätten können Öl- und Gasförderunternehmen in Deutschland ihre zuletzt durch ein Moratorium eingeschränkte Bohr- und Fördertätigkeit wieder aufnehmen. Fracking in unkonventionellen Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflöz-Formationen wird dagegen weitestgehend verboten. Bundesweit zugelassen sind dafür lediglich vier Erprobungs
Freitag, 10.02.2017, 16:13 Uhr
Peter Focht
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