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Energie & Management > Recht - Klagen gegen Energieanbieter Stromio kommen voran
Quelle: Fotolia / H-J Paulsen
Recht

Klagen gegen Energieanbieter Stromio kommen voran

Die Sammelklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen Stromio hat schon mehrere Hundert Unterstützer. Auch die EnBW ist bei ihrer Klage gegen den Discounter zuversichtlich.
Die Klagefront wächst. Am 26. Juli hat das Bundesamt für Justiz die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen Stromio öffentlich gemacht. Seither können sich Ex-Kunden des Energiediscounters, die Schadenersatz wollen, in das Klageregister eintragen. Erste Zwischenbilanz: „Innerhalb der ersten acht Tage haben 514 Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register angemeldet“, teilte die Behörde gegenüber der Redaktion mit.

Die Verbraucherzentrale rechnet nach eigenen Angaben „mit einer Zahl von Einträgen ins Klageregister im vierstelligen Bereich“. „Wenn sich nach einer Woche bereits 514 Personen in das Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen Stromio eingetragen haben, ist das für uns ein gutes Zeichen“, heißt es aus Frankfurt. Erfahrungen zeigten, dass Einträge ins Klageregister noch genau geprüft werden müssen. Es könne sein, dass einige Eintragungen herausfallen.

Um sich der Sammelklage anzuschließen, bleibt noch einige Zeit. Die Eintragung ist bis einen Tag vor dem ersten Gerichtstermin möglich. Und dem Bundesamt für Justiz liegen dem Vernehmen nach noch keine Erkenntnisse darüber vor, wann der Fall (Az.: I-2 MK 1/22) erstmals vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wird. Sobald man den Termin erfahre, werde er im Register bekannt gegeben.

„Mehrere hundert Euro pro Vertrag“

Die Verbraucherzentrale will vor dem Oberlandesgericht feststellen lassen, dass Stromio Vertragspflichten verletzt hat. „Wir sind der Meinung, dass sich die Stromio GmbH rechtswidrig verhalten hat, indem sie Verträge, die ein klares Laufzeitende hatten, vorzeitig gekündigt hatte. Dieser Vorgang ist bislang einmalig und darf unserer Ansicht nach nicht Schule machen“, sagt Sprecherin Ute Bitter.

Kunden hätten nach den Vertragskündigungen des Discounters deutlich teureren Strom beziehen müssen, so die Organisation. „Wir erwarten hier je nach Laufzeit durchaus erhebliche Schadenssummen von mehreren hundert Euro pro Vertrag und vermuten zahlreiche Betroffene“, sagte Verbraucherzentrale-Vorstand Philipp Wendt im Februar, als die Klage vorbereitet wurde.

Sollte die Klage erfolgreich sein, bedeutet das: „Idealerweise müssen Betroffene so später nur noch ihren Schaden konkret beziffern“, erklärt Peter Lassek. Der Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale weist jedoch auch auf die Nachteile einer Musterfeststellungsklage hin: „Eine mögliche lange Verfahrenszeit, die sich über mehrere Jahre erstrecken kann, sowie die Tatsache, dass die Beteiligten anschließend noch einmal selbst ihre Ansprüche beim beklagten Unternehmen geltend machen müssten – im schlimmsten Fall sogar selbst klagen“.

 EnBW will „signifikante Mehrkosten“ zurück
 
Voran geht es auch mit der Klage von EnBW vor dem Landgericht Düsseldorf. EnBW will von Stromio „Aufwendungsersatz“ für ersatzversorgte Kunden. Nachdem vor Kurzem mündlich verhandelt wurde, liegt inzwischen der Hinweisbeschluss des Gerichts vor. Bei EnBW liest man diesen Beschluss so, „dass das Gericht unsere Auffassung teilt“, erklärte ein Konzernsprecher.

Im Zusammenhang mit dem Beschluss habe das Gericht weitere Informationen von EnBW angefordert. Mit einem Urteil ist nach weiteren Verhandlung zu rechnen. Diese findet dem Vernehmen nach noch in diesem Jahr statt.

Um welchen Betrag es in dem Rechtsstreit geht, dazu will sich EnBW mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Es handle sich um „signifikante Mehrkosten“, die dem Unternehmen in Folge der Lieferstopps des Discounters entstanden seien. Für 40.000 Kunden habe man am Spotmarkt vergangenes Jahr zusätzlich Strom einkaufen müssen, und das just zu einem Zeitpunkt, als die Preise den Peak damals erreicht hatten, berichtet der Konzernsprecher.

Der Energiediscounter Stromio hatte auf seiner Internetseite bekannt gegeben, dass er alle Stromlieferverträge zum 21. Dezember 2021 beendet habe und zugleich die Stromlieferung eingestellt habe. "Ab dem 22.12.2021 übernimmt der örtliche Ersatzversorger automatisch und ohne Unterbrechung Ihre Stromversorgung", heißt es dort noch immer.

Freitag, 5.08.2022, 15:02 Uhr
Manfred Fischer
Energie & Management > Recht - Klagen gegen Energieanbieter Stromio kommen voran
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Klagen gegen Energieanbieter Stromio kommen voran
Die Sammelklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen Stromio hat schon mehrere Hundert Unterstützer. Auch die EnBW ist bei ihrer Klage gegen den Discounter zuversichtlich.
Die Klagefront wächst. Am 26. Juli hat das Bundesamt für Justiz die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Hessen gegen Stromio öffentlich gemacht. Seither können sich Ex-Kunden des Energiediscounters, die Schadenersatz wollen, in das Klageregister eintragen. Erste Zwischenbilanz: „Innerhalb der ersten acht Tage haben 514 Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register angemeldet“, teilte die Behörde gegenüber der Redaktion mit.

Die Verbraucherzentrale rechnet nach eigenen Angaben „mit einer Zahl von Einträgen ins Klageregister im vierstelligen Bereich“. „Wenn sich nach einer Woche bereits 514 Personen in das Klageregister zur Musterfeststellungsklage gegen Stromio eingetragen haben, ist das für uns ein gutes Zeichen“, heißt es aus Frankfurt. Erfahrungen zeigten, dass Einträge ins Klageregister noch genau geprüft werden müssen. Es könne sein, dass einige Eintragungen herausfallen.

Um sich der Sammelklage anzuschließen, bleibt noch einige Zeit. Die Eintragung ist bis einen Tag vor dem ersten Gerichtstermin möglich. Und dem Bundesamt für Justiz liegen dem Vernehmen nach noch keine Erkenntnisse darüber vor, wann der Fall (Az.: I-2 MK 1/22) erstmals vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wird. Sobald man den Termin erfahre, werde er im Register bekannt gegeben.

„Mehrere hundert Euro pro Vertrag“

Die Verbraucherzentrale will vor dem Oberlandesgericht feststellen lassen, dass Stromio Vertragspflichten verletzt hat. „Wir sind der Meinung, dass sich die Stromio GmbH rechtswidrig verhalten hat, indem sie Verträge, die ein klares Laufzeitende hatten, vorzeitig gekündigt hatte. Dieser Vorgang ist bislang einmalig und darf unserer Ansicht nach nicht Schule machen“, sagt Sprecherin Ute Bitter.

Kunden hätten nach den Vertragskündigungen des Discounters deutlich teureren Strom beziehen müssen, so die Organisation. „Wir erwarten hier je nach Laufzeit durchaus erhebliche Schadenssummen von mehreren hundert Euro pro Vertrag und vermuten zahlreiche Betroffene“, sagte Verbraucherzentrale-Vorstand Philipp Wendt im Februar, als die Klage vorbereitet wurde.

Sollte die Klage erfolgreich sein, bedeutet das: „Idealerweise müssen Betroffene so später nur noch ihren Schaden konkret beziffern“, erklärt Peter Lassek. Der Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale weist jedoch auch auf die Nachteile einer Musterfeststellungsklage hin: „Eine mögliche lange Verfahrenszeit, die sich über mehrere Jahre erstrecken kann, sowie die Tatsache, dass die Beteiligten anschließend noch einmal selbst ihre Ansprüche beim beklagten Unternehmen geltend machen müssten – im schlimmsten Fall sogar selbst klagen“.

 EnBW will „signifikante Mehrkosten“ zurück
 
Voran geht es auch mit der Klage von EnBW vor dem Landgericht Düsseldorf. EnBW will von Stromio „Aufwendungsersatz“ für ersatzversorgte Kunden. Nachdem vor Kurzem mündlich verhandelt wurde, liegt inzwischen der Hinweisbeschluss des Gerichts vor. Bei EnBW liest man diesen Beschluss so, „dass das Gericht unsere Auffassung teilt“, erklärte ein Konzernsprecher.

Im Zusammenhang mit dem Beschluss habe das Gericht weitere Informationen von EnBW angefordert. Mit einem Urteil ist nach weiteren Verhandlung zu rechnen. Diese findet dem Vernehmen nach noch in diesem Jahr statt.

Um welchen Betrag es in dem Rechtsstreit geht, dazu will sich EnBW mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern. Es handle sich um „signifikante Mehrkosten“, die dem Unternehmen in Folge der Lieferstopps des Discounters entstanden seien. Für 40.000 Kunden habe man am Spotmarkt vergangenes Jahr zusätzlich Strom einkaufen müssen, und das just zu einem Zeitpunkt, als die Preise den Peak damals erreicht hatten, berichtet der Konzernsprecher.

Der Energiediscounter Stromio hatte auf seiner Internetseite bekannt gegeben, dass er alle Stromlieferverträge zum 21. Dezember 2021 beendet habe und zugleich die Stromlieferung eingestellt habe. "Ab dem 22.12.2021 übernimmt der örtliche Ersatzversorger automatisch und ohne Unterbrechung Ihre Stromversorgung", heißt es dort noch immer.

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Manfred Fischer

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