Die Absicht der Bundesnetzagentur, Daten aus den Vergleichsverfahren bei der Prüfung der Kalkulationen der Netznutzungsentgelte im Amtsblatt vom 26. April zu veröffentlichen, hat zu ersten Klagen geführt. Die Daten sollten später bei der Netzentgeltgenehmigung als Vergleichswerte benutzt werden.
Wie aus Stadtwerkekreisen bekannt wurde, haben einige kommunale Unternehmen am 20. April Klage gegen die ausführliche Veröffentlichung der Betriebsdaten beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht. Die Veröffentlichung der angesammelten Unternehmensdaten aus den Vergleichsverfahren lasse Rückschlüsse auf Betriebsinterna zu, hieß es. Zulässig und gesetzlich vorgesehen sei nur die Veröffentlich
Montag, 24.04.2006, 10:09 Uhr
Cerstin Gammelin
© 2024 Energie & Management GmbH