Wer darf bei Tank & Rast künftig Ladesäulen aufstellen? Quelle: Tank & Rast
Der Ausbau der Schnelllademöglichkeiten an Autobahn-Raststätten liegt brach. Mindestens noch ein Jahr wird vergehen, ehe die vom Bund gewünschten 2.500 Zapfpunkte in Bau gehen können.
Das vom Bundesverkehrsministerium propagierte „Deutschlandnetz“ mit Schnelllademöglichkeiten hakt an einer entscheidenden Stelle: den Autobahn-Raststätten. Seit zwei Jahren erfolgt dort so gut wie kein Zubau mehr. Zu den bestehenden 710 Punkten mit mindestens 150 kW Leistung sind im nächsten Schritt eigentlich weitere 2.500 Schnellladepunkte vorgesehen.
Für die Bundesregierung regelt die staatliche Autobahn GmbH die Vergabe der Konzessionen an den Standorten. Das Schnellladegesetz aus dem Juni 2021 gewährt den bisherigen Rastplatz-Betreibern eine Art Zugriffsrecht auf die Ladesäulen und deren Ausbau.
Im Falle der Autobahnen sind dies vier Konzessionäre, allerdings in der Hauptsache Tank & Rast. Das ehemalige Staatsunternehmen ist Quasi-Monopolist, angesichts von etwa 90 Prozent aller bewirtschafteten Rastplätze, schließt jedoch seinerseits mit Unternehmen Pachtverträge ebenso für Tankstellen wie für Ladesäulen.
Tesla und Fastned klagen gegen Auftrag für Tank & Rast
Und gegen die Ergänzungsvereinbarung aus dem Schnellladegesetz laufen Tesla und Fastned Sturm. Sie fürchten, beim Ausbau der Ladeinfrastruktur an den begehrten Schnellstraßen leer auszugehen. Der US-amerikanische Autobauer und der niederländische Ladesäulen-Betreiber strengten daher eine Klage gegen die Vereinbarung an, mit der die Bundesregierung es Tank & Rast automatisch erlaubt, den jeweiligen Partnern den Bau der 2.500 Schnellladepunkte zu übertragen.
Nach dem Automatismus der Ergänzungsvereinbarung hätten die bisherigen, von Tank & Rast eingesetzten Platzhirsche wie EnBW, Ionity, Eon-Innogy oder MER die Nase vorn. Tesla und Fastned argumentieren in ihrer Klage, vom Wettbewerb ausgeschlossen zu sein, und fordern offene Ausschreibungen. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ist mit dem Fall beschäftigt und hat im Herbst 2023 den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hinzugezogen.
Das OLG benötigt für seine Entscheidung eine Klarstellung aus Luxemburg zu der Frage, ob der im Gesetz an Tank & Rast vergebene Auftrag gegen das europäische Vergaberecht verstößt. Ist dies der Fall, würde eine EU-weite Ausschreibung für die Schnellladepunkte erforderlich. Tesla und Fastned wären dann mit von der Partie.
Stillstand mindestens bis Herbst 2024
Weil der EuGH mindestens ein Jahr für derlei Entscheidungen benötigt, herrscht in jedem Fall bis Herbst 2024 Stillstand in der Sache − und damit im Ausbau der 2.500 Ladepunkte. Mit dem Hinweis aus Luxemburg will das OLG dann in der Sache entscheiden. Das wiederum könnte frühestens im Frühjahr 2025 erfolgen.
Dann sind drei Jahre vergangen, seit Tank & Rast „ein Angebot zur eigenwirtschaftlichen Errichtung und Betrieb von Schnellladeinfrastruktur“ erhalten hatte, wie die zuständige Autobahn GmbH auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt. Die Autobahn GmbH werde, so der Sprecher, die Vereinbarung mit Tank & Rast nicht umsetzen, ehe Düsseldorf eine Entscheidung getroffen habe.
Abzuwarten erscheint eine kluge Entscheidung zu sein. Denn es drohen Schadenersatzforderungen von Unternehmen, die beim Aufstellen der Ladepunkte nicht zum Zuge gekommen sind, oder auch Auflagen, aufgrund der möglicherweise unzulässigen Vereinbarung aufgestellte Säulen rückbauen zu müssen.
Keine Probleme hatte die die bundeseigene Autobahngesellschaft zuletzt bei der Vergabe von anderen 1.000 Schnellladepunkte an den Schnellstraßen. Kein Wunder, denn sie betrafen 200 Rastanlagen, die nicht bewirtschaftet sind. Die Autobahn GmbH beauftragte im Februar Fastned Deutschland GmbH & Co KG, Eon Drive Infrastructure GmbH, die Bietergemeinschaft Autostrom Nord und Total Energies Marketing Deutschland GmbH.
Dienstag, 19.03.2024, 18:14 Uhr
Volker Stephan
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