Das Landgericht Köln hat der Klage des Local Energy Verbundes gegen die Yello Strom GmbH stattgegeben und die Verbreitung zweier Werbeaussagen per einstweiliger Verfügung verboten.
Yello habe dem Kunden in der Werbung einen stabilen Strompreis versichert und sich gleichzeitig in den Geschäftsbedingungen die Möglichkeit einer Preiserhöhung offengehalten, teilte die Local Energy GmbH heute mit. Außerdem sei den Kunden vorgemacht worden, von der Ökosteuer befreit zu sein. Der Local Energy Verbund ist ein Zusammenschluss von 20 kommunalen und regionalen Energieversorgern aus Mec
Freitag, 17.11.2000, 09:06 Uhr
Gabriele Litzinger
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