Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Millionenklage des Großkraftwerks Mannheim (GKM) auf eine Reduzierung des Wasserpfennigs abgewiesen.
Das Gericht war der Meinung, die Verdoppelung des Wasserpfennigs 1998 von einem auf zwei Pfennig schränke die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens nicht ein. Das Kraftwerk wollte, dass die Stadt Mannheim die Belastung durch den Wasserpfennig, die im letzten Jahr 18,5 Mio. DM betrug, um 90 % reduziert. Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass GKM "wirtschaftlich gesehen ein
Donnerstag, 19.10.2000, 16:45 Uhr
Gabriele Litzinger
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