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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (BZBV) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) planen eine Verfassungsklage, falls die geplante Umlage auf Solarstrom-Eigenverbrauch bleibt.
Laut einem Rechtsgutachten der Berliner Kanzlei Geiser & von Oppen, das BSW und VZBV beauftragt hatten, gibt es erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die geplante EEG-Umlage auf Solarstrom zur Selbstversorgung gegen das Grundgesetz (GG) verstößt. Das betreffe zum einen den Grundsatz der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art.2 GG, zum anderen das Recht auf Gleichbehandlung nach Art.3 GG, erläut
Donnerstag, 10.04.2014, 10:25 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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