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Energie & Management > Windkraft Offshore - Klage gegen Offshore-Windpark vor Sylt dreht weitere Runde
Bild: Shutterstock
Windkraft Offshore

Klage gegen Offshore-Windpark vor Sylt dreht weitere Runde

Der Rechtsstreit um den Offshore-Windpark Butendiek in einem Vogelschutzgebiet vor Sylt geht weiter.
(dpa) − Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies am 29. April eine Klage des Naturschutzbundes (Nabu) in Teilen zur erneuten Verhandlung zurück an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG). Die Umweltschützer wollen erreichen, dass der Betrieb des Windparks zumindest zeitweise untersagt wird, um die Vogelarten Stern- und Prachttaucher zu schützen. 

Der Park mit 80 Windkraftanlagen wurde 2002 genehmigt und 2015 in Betrieb genommen. Er steht in einem Areal, das seit 2005 als europäisches Vogelschutzgebiet "Östliche Deutsche Bucht" ausgewiesen ist. 

Der Nabu beruft sich auf die Seeanlagenverordnung. Dort heißt es in Paragraf 16 Absatz 3, dass das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den Betrieb einer Anlage untersagen könne, wenn davon eine Gefahr für die Meeresumwelt ausgehe. Das OVG hatte ursprünglich geurteilt, dass die Genehmigung des Windparks einer zeitweiligen Betriebsuntersagung entgegenstehe. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass es "dynamische Betreiberpflichten" gebe: Tauchten neue Erkenntnisse zu Umweltauswirkungen auf, müssten diese unter Umständen berücksichtigt werden. Ob das hier der Fall ist, soll nun das OVG erneut prüfen. 

Nabu: Umweltauswirkungen bislang unterschätzt

Der Streit um den Windpark hat noch mehr Facetten. Erst im März hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster eine andere Klage des Nabu auf Beseitigung eines Umweltschadens zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Nabu kündigte aber umgehend an, dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Außerdem ist beim Verwaltungsgericht in Hamburg eine weitere Klage anhängig. 

Die Umweltauswirkungen des Windparkes seien viel größer als bei der Planung angenommen, sagte der Leiter Meeresschutz des Nabu, Kim Detloff. "Der Park ist an der falschesten Stelle." An Land sei es üblich, dass Anlagen vorübergehend außer Betrieb genommen werden, um Tiere zu schützen. Das müsse bei dem Offshore-Windpark auch möglich sein. 

Freitag, 30.04.2021, 10:53 Uhr
dpa
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Der Rechtsstreit um den Offshore-Windpark Butendiek in einem Vogelschutzgebiet vor Sylt geht weiter.
(dpa) − Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies am 29. April eine Klage des Naturschutzbundes (Nabu) in Teilen zur erneuten Verhandlung zurück an das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG). Die Umweltschützer wollen erreichen, dass der Betrieb des Windparks zumindest zeitweise untersagt wird, um die Vogelarten Stern- und Prachttaucher zu schützen. 

Der Park mit 80 Windkraftanlagen wurde 2002 genehmigt und 2015 in Betrieb genommen. Er steht in einem Areal, das seit 2005 als europäisches Vogelschutzgebiet "Östliche Deutsche Bucht" ausgewiesen ist. 

Der Nabu beruft sich auf die Seeanlagenverordnung. Dort heißt es in Paragraf 16 Absatz 3, dass das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den Betrieb einer Anlage untersagen könne, wenn davon eine Gefahr für die Meeresumwelt ausgehe. Das OVG hatte ursprünglich geurteilt, dass die Genehmigung des Windparks einer zeitweiligen Betriebsuntersagung entgegenstehe. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass es "dynamische Betreiberpflichten" gebe: Tauchten neue Erkenntnisse zu Umweltauswirkungen auf, müssten diese unter Umständen berücksichtigt werden. Ob das hier der Fall ist, soll nun das OVG erneut prüfen. 

Nabu: Umweltauswirkungen bislang unterschätzt

Der Streit um den Windpark hat noch mehr Facetten. Erst im März hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster eine andere Klage des Nabu auf Beseitigung eines Umweltschadens zurückgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Nabu kündigte aber umgehend an, dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Außerdem ist beim Verwaltungsgericht in Hamburg eine weitere Klage anhängig. 

Die Umweltauswirkungen des Windparkes seien viel größer als bei der Planung angenommen, sagte der Leiter Meeresschutz des Nabu, Kim Detloff. "Der Park ist an der falschesten Stelle." An Land sei es üblich, dass Anlagen vorübergehend außer Betrieb genommen werden, um Tiere zu schützen. Das müsse bei dem Offshore-Windpark auch möglich sein. 

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