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Mit einem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf lässt eine Bürgerwindgruppe die Rechtmäßigkeit der vom Projektentwickler UKA initiierten Bürgerenergiegesellschaften überprüfen.
Der Durchmarsch der Umweltfreudliche Kraftanlagen GmbH (UKA) bei der zweiten Ausschreibungsrunde für die Windkraft an Land Mitte August hat ein gerichtliches Nachspiel. Die von dem Projektentwickler aus dem sächsischen Meißen betreuten und initiierten Bürgerenergiegesellschaften hatten bei der Auktion gleich 37 Zuschläge mit einem Volumen von 660
Montag, 27.11.2017, 11:44 Uhr
Ralf Köpke
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