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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage des Umweltverbandes BUND gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Block 9 des Großkraftwerks Mannheim (GKM) abgewiesen.
Damit bestätigte das Bundesverwaltungsgericht ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim. Der BUND hatte gegen den Bau des neuen Blocks geklagt und argumentierte, dass die Bevölkerung dadurch einem höheren Schadstoffausstoß und einer zusätzlichen Lärmbelästigung ausgesetzt sei.Nach Ansicht der Leipziger Richter könnten Umweltverbände jedoch nur die Verletzung von Rechts
Montag, 28.10.2013, 11:52 Uhr
Andreas Kögler
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