Der Bund der Energieverbraucher hat am 1. März beim Landgericht Köln Klage gegen die Rheinenergie AG in Köln erhoben. Sie wendet sich gegen deren Preisanpassungsmethode in der Gasversorgung.
Der Verbraucherverein beanstandet die in den Gasversorgungsverträgen fairRegio und im Sondervertrag Gas verwendeten so genannten Gaspreis-Gleitklauseln. Die Klauseln hielten den gesetzlichen Anforderungen nicht stand, so Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. Sie benachteiligten die Kunden unangemessen und entsprächen nicht dem gesetzlichen Transparenzgebot. Die Klauseln g
Donnerstag, 2.03.2006, 08:20 Uhr
Peter Focht
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