Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH will gemeinsam mit 20 weiteren Kommunalunternehmen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Europäische Kommission wegen Untätigkeit bezüglich der steuerfreien Rückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber verklagen.
Die Stadtwerke betrachten die Rückstellungen der Verbundunternehmen Eon, RWE, EnBW und HEW für die nukleare Entsorgung als „unzulässige Verschonungsbeihilfe“, die massive Nachteile für Wettbewerber bedeute, erklärte die Marburger Kanzlei „Becker Büttner Held“. Auf eine vorausgegangene Beschwerde habe die EU wegen Meinungsverschiedenheiten zwischen Wettbewerbskommissar Mario
Mittwoch, 28.11.2001, 15:31 Uhr
Michael Pecka
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