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Die Genehmigung der Europäischen Gas-Anbindungsleitung (Eugal) auf brandenburgischem Gebiet war korrekt, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 12. März die Klage eines privaten Grundstückeigentümers gegen die ostdeutsche Gastransportpipeline Eugal zurückgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss für den Leitungsabschnitt in Brandenburg sei nicht zu beanstanden, teilte das Gericht mit.Der Kläger hatte geltend gemacht, die der Planfeststellung zugrunde liegende Umweltverträglichkei
Freitag, 13.03.2020, 14:15 Uhr
Peter Focht
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