Ein mittelständisches Unternehmen aus Niedersachsen will den Energieversorger Avacon AG, Helmstedt, durch eine Klage beim Landgericht Braunschweig zur Fortsetzung eines bis Ende 2003 laufenden Stromlieferungsvertrages zwingen.
Laut des Braunschweiger Anwaltbüros Boom & Kollegen habe der Kläger die seit Anfang 2000 verlangte, durch gesetzliche Auflagen (EEG, KWK-Gesetz) begründete Strompreiserhöhung von 1 Pf./kWh nicht gezahlt, da dies eine „ungerechtfertigte Verteuerung“ des für die Vertragslaufzeit fest vereinbarten Strompreises durch Avacon sei. Daraufhin habe die Avacon den bis 2003 gültigen Stromliefe
Freitag, 16.11.2001, 11:05 Uhr
Aurelia Forreiter
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