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Der Flexstrom-Insolvenzverwalter ist endgültig mit seiner Rückforderungsklage gegen Netzbetreiber gescheitert.
Das Landgericht Detmold hatte im April 2017 erstmals eine Klage des Flexstrom-Insolvenzverwalters abgewiesen, mit der dieser die Rückzahlung von Netznutzungsentgelten von einem regionalen Netzbetreiber forderte (Az: 12 O 251/16). Gegen dieses Urteil hatte der Insolvenzverwalter Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm eingelegt. In der mündlichen Verhandlung am 16. Januar 2018 gaben nunmehr die
Donnerstag, 18.01.2018, 15:51 Uhr
Armin Müller
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