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Energie & Management > Steuern - KKW-Rückstellungen dienen der Gewinnabgrenzung
Steuern

KKW-Rückstellungen dienen der Gewinnabgrenzung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sieht in der steuerfreien Bildung von Rückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber weiterhin keine Vergünstigung, sondern eine Maßnahme zur periodengerechten Gewinnabgrenzung.
Handels- und steuerrechtlich soll durch die Rückstellungen der künftige Aufwand eines Unternehmens "in Folge der Erfüllung einer Verpflichtung" periodengerecht zugeordnet werden, teilte das BMWi mit. Der Aufwand würde damit schon zum Bilanzstichtag berücksichtigt und nicht erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufwendung. Diese Grundsätze gelten nach Angaben des Ministeriums für alle Unternehmen un

Dienstag, 8.01.2008, 11:40 Uhr
Marlen Ristola
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KKW-Rückstellungen dienen der Gewinnabgrenzung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sieht in der steuerfreien Bildung von Rückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber weiterhin keine Vergünstigung, sondern eine Maßnahme zur periodengerechten Gewinnabgrenzung.
Handels- und steuerrechtlich soll durch die Rückstellungen der künftige Aufwand eines Unternehmens "in Folge der Erfüllung einer Verpflichtung" periodengerecht zugeordnet werden, teilte das BMWi mit. Der Aufwand würde damit schon zum Bilanzstichtag berücksichtigt und nicht erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Aufwendung. Diese Grundsätze gelten nach Angaben des Ministeriums für alle Unternehmen un

Dienstag, 8.01.2008, 11:40 Uhr
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