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Nach einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts darf das heimische Kernkraftwerk Mühleberg (355 MW) unbefristet am Netz bleiben.
Mit dieser Entscheidung wurde ein Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichts überstimmt, das die Betriebserlaubnis des Reaktors bis zum 28. Juni 2013 befristet hatte. Das Bundesgericht kritisierte, dass das Bundesverwaltungsgericht nicht über die technische Kompetenz verfüge und ordnete gleichzeitig an, dass die Verantwortung für Betriebsbewilligungen künftig auf das Eidgenössische N
Dienstag, 2.04.2013, 11:49 Uhr
Andreas Kögler
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