Nach schweren Vorwürfen wegen ungenügendem Störfallmanagements hat sich der Betreiber des Kernkraftwerks Brunsbüttel verpflichtet, den Reaktor nicht ohne Genehmigung durch das zuständige schleswig-holsteinische Energieministerium wieder anzufahren.
Das Bundesumweltministeriums begrüßte die Erklärung der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH (KKB): Damit sei sichergestellt, dass das Kernkraftwerk erst wieder in Betrieb geht, wenn alle aus der Sicht der Atomaufsicht erforderlichen Maßnahmen erfolgt seien. Dazu gehöre auch, so das Bundesumweltministerium weiter, dass alle Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betreibers ausgeräumt werden. Das Einlenken d
Dienstag, 5.03.2002, 10:55 Uhr
Michael Pecka
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