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Energie & Management > Schweiz - KKW Beznau will unbefristete Betriebsgenehmigung
Schweiz

KKW Beznau will unbefristete Betriebsgenehmigung

Mit einem Antrag vom 17. November 2000 will die Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK), Baden, die bis Ende 2004 befristete Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau II (KKB II) aufheben.
Das Gesuch und die kürzlich eingegangenen Unterlagen (Sicherheitsbericht und Hauptbericht der Probabilistischen Sicherheitsanalyse) können vom 5. März bis zum 5. Juni 2002 bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, beim Bezirksamt Zurzach, bei der Gemeindeverwaltung Döttingen und beim Bundesamt für Energie (BFE) in Ittigen/Bern von der Öffentlichkeit eingesehen werden, teilte das Eidgenössische Dep

Freitag, 1.03.2002, 16:14 Uhr
Michael Pecka
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KKW Beznau will unbefristete Betriebsgenehmigung
Mit einem Antrag vom 17. November 2000 will die Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK), Baden, die bis Ende 2004 befristete Betriebsbewilligung für das Kernkraftwerk Beznau II (KKB II) aufheben.
Das Gesuch und die kürzlich eingegangenen Unterlagen (Sicherheitsbericht und Hauptbericht der Probabilistischen Sicherheitsanalyse) können vom 5. März bis zum 5. Juni 2002 bei der Staatskanzlei des Kantons Aargau, beim Bezirksamt Zurzach, bei der Gemeindeverwaltung Döttingen und beim Bundesamt für Energie (BFE) in Ittigen/Bern von der Öffentlichkeit eingesehen werden, teilte das Eidgenössische Dep

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