Die italienische Regierung bereitet ein Gesetzesdekret zu den Genehmigungsverfahren für den Bau von Kernkraftwerken vor.
Demnach soll der künftige Betreiber für alle Aspekte bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle verantwortlich sein. Deshalb muss er bei Antragstellung detaillierte Pläne zur Konditionierung, Aufbereitung und Endlagerung des entstehenden Atommülls vorlegen. Das gleiche gilt für den Rückbau der Kernkraftwerke nach ihrer Stilllegung, bei dem das für Nuklearsicherheit zuständige Staatsunternehmen So
Montag, 14.09.2009, 10:34 Uhr
Harald Jung
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