Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) hat die schweizerischen Kernkraftwerk-Betreiber aufgefordert, ihre Schutzkonzepte gegen Flugzeugabstürze und Sabotage zu prüfen.
Die Kraftwerksanlagen müssen den Kriterien der 1986 in Kraft gesetzten HSK-Richtlinie R-102 genügen. Um ein Kernkraftwerk wirksam gegen die Folgen eines Flugzeugabsturzes zu sichern, müsste das Reaktorgebäude demnach gegen den Aufprall eines Militärflugzeuges von 20 t Masse und 774 km/h Geschwindigkeit ausgelegt sein. Bei den heute in Betrieb stehenden Kernkraftwerken sind keine weiteren technisch
Freitag, 21.09.2001, 17:22 Uhr
Michael Pecka
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