Bild: Fotolia.com, stefan welz
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhof muss die Kernbrennstoff-Steuer auch vor der endgültigen Klärung ihrer Rechtmäßigkeit bezahlt werden.
Anfang 2011 hatte die Bundesregierung die Einführung einer Steuer auf zur gewerblichen Stromerzeugung verwendete Kernbrennstoffe beschlossen. Die deutschen Kernkraftwerksbetreiber Eon, RWE, EnBW und Vattenfall setzten sich gegen die neue Steuer zur Wehr und hatten in mehreren Fällen Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Forderung eingereicht. Im juristischen Streit konnten die KKW-Betreiber im vergan
Montag, 29.12.2014, 13:05 Uhr
Andreas Kögler
© 2025 Energie & Management GmbH