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Energie & Management > Recht - KKW-Betreiber müssen Kernbrennstoff-Steuer vorerst bezahlen
Bild: Fotolia.com, stefan welz
Recht

KKW-Betreiber müssen Kernbrennstoff-Steuer vorerst bezahlen

Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhof muss die Kernbrennstoff-Steuer auch vor der endgültigen Klärung ihrer Rechtmäßigkeit bezahlt werden.
Anfang 2011 hatte die Bundesregierung die Einführung einer Steuer auf zur gewerblichen Stromerzeugung verwendete Kernbrennstoffe beschlossen. Die deutschen Kernkraftwerksbetreiber Eon, RWE, EnBW und Vattenfall setzten sich gegen die neue Steuer zur Wehr und hatten in mehreren Fällen Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Forderung eingereicht. Im juristischen Streit konnten die KKW-Betreiber im vergan

Montag, 29.12.2014, 13:05 Uhr
Andreas Kögler
Energie & Management > Recht - KKW-Betreiber müssen Kernbrennstoff-Steuer vorerst bezahlen
Bild: Fotolia.com, stefan welz
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KKW-Betreiber müssen Kernbrennstoff-Steuer vorerst bezahlen
Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhof muss die Kernbrennstoff-Steuer auch vor der endgültigen Klärung ihrer Rechtmäßigkeit bezahlt werden.
Anfang 2011 hatte die Bundesregierung die Einführung einer Steuer auf zur gewerblichen Stromerzeugung verwendete Kernbrennstoffe beschlossen. Die deutschen Kernkraftwerksbetreiber Eon, RWE, EnBW und Vattenfall setzten sich gegen die neue Steuer zur Wehr und hatten in mehreren Fällen Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Forderung eingereicht. Im juristischen Streit konnten die KKW-Betreiber im vergan

Montag, 29.12.2014, 13:05 Uhr
Andreas Kögler

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