Die KfW Bankengruppe hat nach Auskunft des Verbandes für Wärmelieferung (VfW) die Bedingungen, unter denen Contracting-Projekte finanziert werden, vereinfacht.
Bisher mussten Energielieferanten, die zur Finanzierung ihrer Projekte Gelder von der Kreditanstalt für Wiederaufbau erhalten wollten, gegenüber dem Contracting-Nehmer offen legen, dass sie Fördermittel von der KfW erhalten. Laut VfW waren dabei auch die Konditionen dem Contracting-Nehmer mitzuteilen. Diese Pflicht zur Offenlegung der Konditionen stellte den Energielieferanten bisher vor
Donnerstag, 18.11.2004, 11:17 Uhr
Armin Müller
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