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Energie & Management > Politik - Kernkraft läuft weiter und Vermieter müssen CO2-Kosten mittragen
Quelle: Bundesrat
Politik

Kernkraft läuft weiter und Vermieter müssen CO2-Kosten mittragen

Der Bundesrat hat den Weiterbetrieb aller drei verbliebenen Atomkraftwerke bis Mitte April 2023 bestätigt. Auch die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern kommt.
Mit der Änderung des Atomgesetzes soll über den Winter die Energieversorgungssicherheit in Deutschland gestärkt werden. Damit werden die drei Kraftwerke Emsland (Niedersachsen), Isar 2 (Bayern) und Neckarwestheim 2 (Baden-Württemberg) nicht, wie zuvor geplant, am 31. Dezember abgeschaltet, sondern erst gut drei Monate später. Der Bundestag hatte mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen aus SPD, Grüne und FDP die Verlängerung am 11. November beschlossen. Am 25. November stimmte auch der Bundesrat zu.

Die Kernkraftwerke sollen die Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems im Winter angesichts der eingestellten russischen Gaslieferungen stabilisieren und zusätzliche Strommengen liefern. Dafür nutzen die Anlagen im Streckbetrieb die noch vorhandenen Brennelemente. Die Atomkraftwerksbetreiber sind zudem gesetzlich verpflichtet, nach Einstellung des Leistungsbetriebs die Anlagen unverzüglich stillzulegen und abzubauen.

CO2-Steuer wird aufgeteilt

Außerdem bestätigte die Länderkammer das Bürgergeld statt ALG 2 und die Wohngelderhöhung, die der Bundestag zuvor beschlossen hatten. Die Bepreisung von fossilen Brennstoffen fürs Heizen wird ab 2023 zwischen Mietern und Vermietern geteilt. Bisher tragen die Mietenden die Kosten der seit 2021 erhobenen Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) allein. Der Prozentsatz der Aufteilung richtet sich nach dem baulichen Zustand des Gebäudes. Je besser der energetische Zustand, desto höher ist der Anteil, den die Mieter zahlen.

Pro Tonne CO2 aus Kohle, Öl oder Gas werden im kommenden Jahr 30 Euro fällig. Das Gesetz soll Vermieter zu energetischen Sanierungen anregen. Mietern soll die Steuer einen Anreiz zu energieeffizientem Heiz-Verhalten geben. Die Einnahmen sollen dem Klimafonds für Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen. Laut einer Ista-Studie bedeutet die Abgabe Mehrkosten für eine durchschnittliche deutsche Mietwohnung mit
77 Quadratmetern von rund 69 Euro bei einer Gasheizung und 96 Euro bei einer Ölheizung. Ab 2024 soll die Steuer weiter steigen auf voraussichtlich 35 Euro/Tonne CO2.
 

Freitag, 25.11.2022, 13:05 Uhr
Claus-Detlef Großmann/Susanne Harmsen
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Kernkraft läuft weiter und Vermieter müssen CO2-Kosten mittragen
Der Bundesrat hat den Weiterbetrieb aller drei verbliebenen Atomkraftwerke bis Mitte April 2023 bestätigt. Auch die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern kommt.
Mit der Änderung des Atomgesetzes soll über den Winter die Energieversorgungssicherheit in Deutschland gestärkt werden. Damit werden die drei Kraftwerke Emsland (Niedersachsen), Isar 2 (Bayern) und Neckarwestheim 2 (Baden-Württemberg) nicht, wie zuvor geplant, am 31. Dezember abgeschaltet, sondern erst gut drei Monate später. Der Bundestag hatte mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen aus SPD, Grüne und FDP die Verlängerung am 11. November beschlossen. Am 25. November stimmte auch der Bundesrat zu.

Die Kernkraftwerke sollen die Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems im Winter angesichts der eingestellten russischen Gaslieferungen stabilisieren und zusätzliche Strommengen liefern. Dafür nutzen die Anlagen im Streckbetrieb die noch vorhandenen Brennelemente. Die Atomkraftwerksbetreiber sind zudem gesetzlich verpflichtet, nach Einstellung des Leistungsbetriebs die Anlagen unverzüglich stillzulegen und abzubauen.

CO2-Steuer wird aufgeteilt

Außerdem bestätigte die Länderkammer das Bürgergeld statt ALG 2 und die Wohngelderhöhung, die der Bundestag zuvor beschlossen hatten. Die Bepreisung von fossilen Brennstoffen fürs Heizen wird ab 2023 zwischen Mietern und Vermietern geteilt. Bisher tragen die Mietenden die Kosten der seit 2021 erhobenen Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) allein. Der Prozentsatz der Aufteilung richtet sich nach dem baulichen Zustand des Gebäudes. Je besser der energetische Zustand, desto höher ist der Anteil, den die Mieter zahlen.

Pro Tonne CO2 aus Kohle, Öl oder Gas werden im kommenden Jahr 30 Euro fällig. Das Gesetz soll Vermieter zu energetischen Sanierungen anregen. Mietern soll die Steuer einen Anreiz zu energieeffizientem Heiz-Verhalten geben. Die Einnahmen sollen dem Klimafonds für Schutzmaßnahmen zur Verfügung stehen. Laut einer Ista-Studie bedeutet die Abgabe Mehrkosten für eine durchschnittliche deutsche Mietwohnung mit
77 Quadratmetern von rund 69 Euro bei einer Gasheizung und 96 Euro bei einer Ölheizung. Ab 2024 soll die Steuer weiter steigen auf voraussichtlich 35 Euro/Tonne CO2.
 

Freitag, 25.11.2022, 13:05 Uhr
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