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Energie & Management > Kernkraft - Kernbrennstoff-Steuer kein Rechtsverstoß
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Kernbrennstoff-Steuer kein Rechtsverstoß

Die Betreiber von Atomkraftwerken werden voraussichtlich nicht darum herumkommen, eine Steuer auf Brennelemente zu bezahlen. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht in der Erhebung der Steuer jedenfalls keinen Verstoß gegen europäisches Recht.
Der Bundestag hatte die Steuer auf Kernbrennstoffe Ende 2010 beschlossen. Danach müssen die Betreiber von Kernkraftwerken 145 Euro für jedes Gramm Plutonium oder Uran, das sie im Reaktor verbrauchen, an das Finanzamt abführen. Für das AKW Lingen, dessen Betreiber gegen den Steuerbescheid klagte, waren das mehr als 154 Mio. Euro. Andere Betreiber gingen währenddessen vor dem Bundesverf

Dienstag, 3.02.2015, 17:19 Uhr
Tom Weingärtner
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Kernbrennstoff-Steuer kein Rechtsverstoß
Die Betreiber von Atomkraftwerken werden voraussichtlich nicht darum herumkommen, eine Steuer auf Brennelemente zu bezahlen. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sieht in der Erhebung der Steuer jedenfalls keinen Verstoß gegen europäisches Recht.
Der Bundestag hatte die Steuer auf Kernbrennstoffe Ende 2010 beschlossen. Danach müssen die Betreiber von Kernkraftwerken 145 Euro für jedes Gramm Plutonium oder Uran, das sie im Reaktor verbrauchen, an das Finanzamt abführen. Für das AKW Lingen, dessen Betreiber gegen den Steuerbescheid klagte, waren das mehr als 154 Mio. Euro. Andere Betreiber gingen währenddessen vor dem Bundesverf

Dienstag, 3.02.2015, 17:19 Uhr
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