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Der Bundesfinanzhof hat einen langjährigen Rechtsstreit um die Besteuerung von Strom für den Betrieb einer Solaranlage beendet.
Der Streit um die Besteuerung von Bezugsstrom, der beim Betrieb von Wechselrichtern für Photovoltaikanlagen aus dem regionalen Stromnetz entnommen wird, geht auf das Jahr 2010 zurück. Damals hatte die Gehrlicher Solar Management GmbH juristische Schritte gegen die Besteuerung von Bezugsstrom eingeleitet. In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VII R 25/14), dass Wechselrichte
Montag, 8.02.2016, 11:57 Uhr
Andreas Kögler
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