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Erzeugen Energieversorger Wärme in Kesseln, um damit Verluste im Wärmenetz auszugleichen, müssen sie auf die hierzu eingesetzten Brennstoffe keine Energiesteuer zahlen.
Mit diesem Urteil vom 8. November 2016 (Az. VII R 6/16) schuf der Bundesfinanzhof (BFH) Klarheit in einer Frage, die seit der Novellierung des Energiesteuergesetzes 2011 umstritten war. Auf das für Versorger und ihre Kunden positive Urteil macht jetzt die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) aufmerksam, die einen Energieversorger in dem Verfahren vertreten hatte. Der BFH urteilte,
Montag, 13.02.2017, 11:32 Uhr
Armin Müller
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