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Energie & Management > EU - Keine rückwirkende Anwendung der neuen Beihilferegeln
Bild: Fotolia.com, kreatik
EU

Keine rückwirkende Anwendung der neuen Beihilferegeln

Die EU-Kommission will offenbar behutsamer mit den neuen Beihilfe-Richtlinien vorgehen, die am 9. April vorgestellt werden sollen.  
„Die neuen Beihilfe-Richtlinien der EU-Kommission werden nicht rückwirkend auf bestehende Anlagen und Fördersysteme angewandt.“ Das sagte Christof Schoser, Referatsleiter in der Abteilung Wettbewerb der EU-Kommission, am 31. März auf dem Europäischen Energiekongress in Brüssel. Demnach sollen die Beihilferegeln erst gelten, „wenn Mitgliedsländer ihre Fördersysteme ändern“,

Montag, 31.03.2014, 17:12 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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Keine rückwirkende Anwendung der neuen Beihilferegeln
Die EU-Kommission will offenbar behutsamer mit den neuen Beihilfe-Richtlinien vorgehen, die am 9. April vorgestellt werden sollen.  
„Die neuen Beihilfe-Richtlinien der EU-Kommission werden nicht rückwirkend auf bestehende Anlagen und Fördersysteme angewandt.“ Das sagte Christof Schoser, Referatsleiter in der Abteilung Wettbewerb der EU-Kommission, am 31. März auf dem Europäischen Energiekongress in Brüssel. Demnach sollen die Beihilferegeln erst gelten, „wenn Mitgliedsländer ihre Fördersysteme ändern“,

Montag, 31.03.2014, 17:12 Uhr
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