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Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe

Keine reine Freude über das "Osterpaket"

Die zentrale Novelle verschiedener Energiegesetze wurde als „Osterpaket“ im April im Kabinett verabschiedet und geht Mitte Mai in den Bundestag.
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Dabei handele es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, vor allem um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. „Energiepolitik ist Sicherheitspolitik“, sagte Habeck bei der Vorstellung vor Journalisten. Das habe der Einmarsch Russlands in die Ukraine bewiesen, weswegen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Russland schnell beendet werden müsse.

Mehr Windkraft und Solarenergie

Beim Bau von Windturbinen an Land soll es deutlich zügiger vorangehen mit bis zu 10.000 MW pro Jahr. Ziel für 2030 ist eine Kapazität von 115.000 MW onshore. Ende 2021 lag diese bei nur 56.000 MW. Die wesentlichen Hemmnisse wie zum Beispiel eine mangelnde Flächenausweisung für Windparks will Habeck im nächsten großen Gesetzespaket, dem „Sommerpaket“, angehen. Geplant ist, dass 2 % der Fläche jedes Bundeslands für Windkraftanlagen reserviert und hinderliche Abstandsregeln zu Wohnhäusern wie in Bayern beseitigt werden. Auch ein Umbau des Strommarktdesigns stehe noch an.

Bis 2030 soll die Leistung der installierten Solaranlagen auf 215.000 MW ansteigen − von zuletzt 59.000 MW. Dazu müsse die jährliche Ausbaurate 22.000 MW erreichen. Zugebaut wird je zur Hälfte auf Dächern und Freiflächen. Die Vergütung für voll einspeisende Anlagen soll attraktiver werden, was schon fürs laufende Jahr geplant ist. Für Solaranlagen auf dem Boden würden die Kriterien so geändert, dass mehr Flächen infrage kommen, etwa am Rand von Äckern oder in Mooren. Auch Agri-PV bezeichnete Habeck als attraktive Lösung, um Flächen mehrfach zu nutzen.

Kritik aus den Verbänden

Trotz insgesamt positivem Echo auf das Osterpaket meldeten die einzelnen Branchen inzwischen Verbesserungswünsche an Wirtschaftsministerium und Bundestag. Der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erinnert daran, dass für mehr Windkraft -und Solaranlagen auch ein effizienteres Planungs- und Genehmigungsrecht nötig sei, das aber erst für das Sommerpaket geplant ist. Die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Kerstin Andreae, kritisiert, dass die Vorschläge für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) „weit hinter dem Notwendigen“ zurückblieben.

Zu dem umfangreichen Maßnahmenkatalog des Osterpakets gehört ebenfalls, künftig beim Ausbau der Windenergie auf See neben bereits voruntersuchten Flächen nicht voruntersuchte auszuschreiben. Für Bürgerenergieprojekte gelte in Zukunft die EU-Grenze von 18 MW, die Bundesregierung beteilige sich an den Planungskosten, wenn die Projekte keinen Zuschlag erhielten. Auch die Beteiligung der Kommunen an Onshore-Windkraft und Photovoltaik wird ausgeweitet, dazu werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen besser gestaltet.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sieht dennoch einen erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für die anteilige solare Eigen- und Direktversorgung. Eine solche Nachbesserung könne aber im Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat bis zum Juni geschehen, da das neue EEG erst ab 2023 gelten soll, hofft der Verband.

Abschaffung der EEG-Umlage ab 1. Juli

„Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet“, versprach Habeck. Die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten würden gestärkt, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen.

Die „Marktoffensive Erneuerbare Energien“ der Deutschen Energieagentur (Dena) vermisst im Paket, „dass die sonstige Direktvermarktung und damit der nachfragegetriebene Zubau − anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen − in der Novelle bisher keine Rolle spielen“. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erinnert daran, dass Bioenergie als stabilisierendes Element im Energiemix unabdingbar sei, wofür noch immer die Anschlussperspektiven fehlten. Das EEG bedeute einen Rückbaupfad bei heimischem erneuerbarem Gas. Auch bei der Wasserkraft stelle der Kabinettsentwurf de facto eine Schlechterstellung dar. „Und die Potenziale der Geothermie werden völlig außer Acht gelassen“, kritisiert BEE-Präsidentin Simone Peter.

Bundeswirtschaftsminister Habeck versprach: „Wir werden den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppeln.“ Dafür seien die erneuerbaren Energien laut Gesetz künftig „im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit“. Insgesamt schaffe das 600 Seiten starke Osterpaket die Voraussetzungen für die Energiesicherheit und -souveränität Deutschlands sowie die Klimaneutralität bis 2045, sagte Habeck. 
 

Osterpaket ist ein Artikelgesetz

Das Osterpaket ist ein Artikelgesetz mit Novellen zu folgenden Einzelgesetzen:
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)
  • Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
  • sowie weiteren Gesetzen und Verordnungen im Energierecht
 

Montag, 2.05.2022, 09:02 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe - Keine reine Freude über das
Quelle: E&M
Aus Der Aktuellen Zeitungsausgabe
Keine reine Freude über das "Osterpaket"
Die zentrale Novelle verschiedener Energiegesetze wurde als „Osterpaket“ im April im Kabinett verabschiedet und geht Mitte Mai in den Bundestag.
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das sogenannte Osterpaket verabschiedet. Dabei handele es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Mit dem Osterpaket werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, vor allem um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. „Energiepolitik ist Sicherheitspolitik“, sagte Habeck bei der Vorstellung vor Journalisten. Das habe der Einmarsch Russlands in die Ukraine bewiesen, weswegen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern aus Russland schnell beendet werden müsse.

Mehr Windkraft und Solarenergie

Beim Bau von Windturbinen an Land soll es deutlich zügiger vorangehen mit bis zu 10.000 MW pro Jahr. Ziel für 2030 ist eine Kapazität von 115.000 MW onshore. Ende 2021 lag diese bei nur 56.000 MW. Die wesentlichen Hemmnisse wie zum Beispiel eine mangelnde Flächenausweisung für Windparks will Habeck im nächsten großen Gesetzespaket, dem „Sommerpaket“, angehen. Geplant ist, dass 2 % der Fläche jedes Bundeslands für Windkraftanlagen reserviert und hinderliche Abstandsregeln zu Wohnhäusern wie in Bayern beseitigt werden. Auch ein Umbau des Strommarktdesigns stehe noch an.

Bis 2030 soll die Leistung der installierten Solaranlagen auf 215.000 MW ansteigen − von zuletzt 59.000 MW. Dazu müsse die jährliche Ausbaurate 22.000 MW erreichen. Zugebaut wird je zur Hälfte auf Dächern und Freiflächen. Die Vergütung für voll einspeisende Anlagen soll attraktiver werden, was schon fürs laufende Jahr geplant ist. Für Solaranlagen auf dem Boden würden die Kriterien so geändert, dass mehr Flächen infrage kommen, etwa am Rand von Äckern oder in Mooren. Auch Agri-PV bezeichnete Habeck als attraktive Lösung, um Flächen mehrfach zu nutzen.

Kritik aus den Verbänden

Trotz insgesamt positivem Echo auf das Osterpaket meldeten die einzelnen Branchen inzwischen Verbesserungswünsche an Wirtschaftsministerium und Bundestag. Der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erinnert daran, dass für mehr Windkraft -und Solaranlagen auch ein effizienteres Planungs- und Genehmigungsrecht nötig sei, das aber erst für das Sommerpaket geplant ist. Die Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Kerstin Andreae, kritisiert, dass die Vorschläge für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) „weit hinter dem Notwendigen“ zurückblieben.

Zu dem umfangreichen Maßnahmenkatalog des Osterpakets gehört ebenfalls, künftig beim Ausbau der Windenergie auf See neben bereits voruntersuchten Flächen nicht voruntersuchte auszuschreiben. Für Bürgerenergieprojekte gelte in Zukunft die EU-Grenze von 18 MW, die Bundesregierung beteilige sich an den Planungskosten, wenn die Projekte keinen Zuschlag erhielten. Auch die Beteiligung der Kommunen an Onshore-Windkraft und Photovoltaik wird ausgeweitet, dazu werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Photovoltaikdachanlagen besser gestaltet.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sieht dennoch einen erheblichen Nachbesserungsbedarf bei den Rahmenbedingungen für die anteilige solare Eigen- und Direktversorgung. Eine solche Nachbesserung könne aber im Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat bis zum Juni geschehen, da das neue EEG erst ab 2023 gelten soll, hofft der Verband.

Abschaffung der EEG-Umlage ab 1. Juli

„Mit der Abschaffung der EEG-Umlage werden zugleich die Regelungen für den Eigenverbrauch und die Privilegierung der Industrie enorm vereinfacht und ein großer Beitrag zur Entbürokratisierung des Energierechts geleistet“, versprach Habeck. Die Rechte der Endkunden und die Aufsichtsmöglichkeiten der Bundesnetzagentur über Energielieferanten würden gestärkt, um die Strom- und Gasverbraucher zukünftig noch besser zu schützen.

Die „Marktoffensive Erneuerbare Energien“ der Deutschen Energieagentur (Dena) vermisst im Paket, „dass die sonstige Direktvermarktung und damit der nachfragegetriebene Zubau − anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen − in der Novelle bisher keine Rolle spielen“. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) erinnert daran, dass Bioenergie als stabilisierendes Element im Energiemix unabdingbar sei, wofür noch immer die Anschlussperspektiven fehlten. Das EEG bedeute einen Rückbaupfad bei heimischem erneuerbarem Gas. Auch bei der Wasserkraft stelle der Kabinettsentwurf de facto eine Schlechterstellung dar. „Und die Potenziale der Geothermie werden völlig außer Acht gelassen“, kritisiert BEE-Präsidentin Simone Peter.

Bundeswirtschaftsminister Habeck versprach: „Wir werden den Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch innerhalb von weniger als einem Jahrzehnt fast verdoppeln.“ Dafür seien die erneuerbaren Energien laut Gesetz künftig „im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit“. Insgesamt schaffe das 600 Seiten starke Osterpaket die Voraussetzungen für die Energiesicherheit und -souveränität Deutschlands sowie die Klimaneutralität bis 2045, sagte Habeck. 
 

Osterpaket ist ein Artikelgesetz

Das Osterpaket ist ein Artikelgesetz mit Novellen zu folgenden Einzelgesetzen:
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG)
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG)
  • Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
  • sowie weiteren Gesetzen und Verordnungen im Energierecht
 

Montag, 2.05.2022, 09:02 Uhr
Susanne Harmsen

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