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Energie & Management > Europa - Keine Fristverlängerung für Steinkohle-Subventionen
Europa

Keine Fristverlängerung für Steinkohle-Subventionen

Subventionen für die Schließung von Steinkohlebergwerken in der EU sollen nicht verlängert werden dürfen. So lautet die Schlussfolgerung eines Berichts der EU-Kommission über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau.
Ab 2011 werden somit alle Beihilfen für den Steinkohlebergbau entsprechend des allgemeinen EU-Wettbewerbsrechts geprüft. Die so genannte Kohleverordnung aus dem Jahre 2002 (1407/2002) läuft am 31. Dezember 2010 aus. Bis dahin hat die EU-Behörde die Stilllegungspläne fast aller Mitgliedstaaten genehmigt (Ausnahmen: Spanien und Rumänien). Der Bericht wird dem Europaparlament und den Mitgliedstaat

Mittwoch, 23.05.2007, 11:17 Uhr
Rainer Lütkehus
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Subventionen für die Schließung von Steinkohlebergwerken in der EU sollen nicht verlängert werden dürfen. So lautet die Schlussfolgerung eines Berichts der EU-Kommission über staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau.
Ab 2011 werden somit alle Beihilfen für den Steinkohlebergbau entsprechend des allgemeinen EU-Wettbewerbsrechts geprüft. Die so genannte Kohleverordnung aus dem Jahre 2002 (1407/2002) läuft am 31. Dezember 2010 aus. Bis dahin hat die EU-Behörde die Stilllegungspläne fast aller Mitgliedstaaten genehmigt (Ausnahmen: Spanien und Rumänien). Der Bericht wird dem Europaparlament und den Mitgliedstaat

Mittwoch, 23.05.2007, 11:17 Uhr
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