Das österreichische Infrastrukturministerium hat Richtlinien für die Anbieter von PLC (Powerline-Communication) herausgegeben. Danach sind für die Datenübertragung via Stromleitung keine Frequenzzuweisungen und keine gesonderte Freigabe durch das Ministerium notwendig.
Eine spezielle Konzession sei ebenfalls nicht erforderlich. Es genüge, wenn sich ein Unternehmen bei der Regulierungsbehörde als Internet-Service-Provider registrieren lasse, so Infrastrukturministerin Monika Forstinger. Würden die PLC-Anbieter die für alle elektrischen Geräte und Leitungen einzuhaltenden EU-weit gültigen Grenzwerte für Abstr
Dienstag, 7.08.2001, 13:00 Uhr
Angelika Riedel
© 2024 Energie & Management GmbH