Bild: Vattenfall
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einen Rechtsstreit um die Kühlung des Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen.
Der Streit um die Kühlung des Kohlekraftwerks Hamburg-Moorbug mit Elbwasser muss vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht neu aufgerollt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) will mit dem Rechtsstreit verhindern, dass der Energiekonzern Vattenfall als Betreiber des Kraftwerks Flusswasser aus der Süderelbe für die Kühl
Mittwoch, 30.05.2018, 10:17 Uhr
Kai Eckert
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