Der Vattenfall-Konzern muss beim künftigen Betrieb des derzeit noch im Bau befindlichen Kohlekraftwerks Moorburg bei Hamburg eine Kreislaufkühlung verwenden und darf kein Kühlwasser aus der Elbe entnehmen.
Eine entsprechende Entscheidung traf das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg. Vor dem OVG wurde Mitte Januar über naturschutzrechtliche Fragen der Elbwasserentnahme verhandelt, die Urteilsbegründung wird im Februar erwartet.
Das von Vattenfall gebaute Kraftwerk Moorburg soll 2014 in Betrieb gehen. Nach Angaben der Umweltorganisation BUND soll das Kraftwerk mit einer Kreislaufkühlun
Dienstag, 22.01.2013, 15:16 Uhr
Andreas Kögler
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