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Es ist eine richterliche Grundsatzentscheidung: Die Mitgliedsstaaten der EU dürfen auf Emissionsrechte im europäischen Emissionshandel (ETS) keine Steuern erheben.
Das hat der Europäische Gerichtshof in einer letztinstanzlichen Grundsatzentscheidung festgestellt. Ausgangspunkt des Verfahrens war die Entscheidung des slowakischen Parlamentes, eine Steuer auf die Zertifikate zu erheben, die den Unternehmen gratis zugeteilt und später nicht gebraucht oder veräußert werden.Nach der Richtlinie über den Emissionshandel erhalten insbesondere Industriebetrie
Donnerstag, 12.04.2018, 16:16 Uhr
Tom Weingärtner
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