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Energie & Management > Stromhandel - Keine BAFin-Meldepflicht für EEX-Produkte
Stromhandel

Keine BAFin-Meldepflicht für EEX-Produkte

Unternehmen, die an der Strombörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig handeln, müssen ihre dort abgeschlossenen Geschäfte nicht an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) in Frankfurt melden.
Wie die Bundesanstalt in einem Schreiben an die EEX präzisierte, seien die in Leipzig gehandelten Derivate nach § 9 Abs. 1a Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d WpHG nicht meldepflichtig. Diese Meldeerleichterung komme sowohl für die inländischen als auch für die ausländischen EEX-Teilnehmer zum Tragen. Allerdings seien die inländischen Unternehmen darüber hinaus verpflichtet, der BAFin alle

Freitag, 12.09.2003, 16:37 Uhr
Andreas Kögler
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Unternehmen, die an der Strombörse European Energy Exchange AG (EEX) in Leipzig handeln, müssen ihre dort abgeschlossenen Geschäfte nicht an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BAFin) in Frankfurt melden.
Wie die Bundesanstalt in einem Schreiben an die EEX präzisierte, seien die in Leipzig gehandelten Derivate nach § 9 Abs. 1a Satz 2 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe d WpHG nicht meldepflichtig. Diese Meldeerleichterung komme sowohl für die inländischen als auch für die ausländischen EEX-Teilnehmer zum Tragen. Allerdings seien die inländischen Unternehmen darüber hinaus verpflichtet, der BAFin alle

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