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Energie & Management > Recht - Keine Abnahmepflicht bei Wartungsarbeiten
Bild: Fotolia.com, Stefan Welz
Recht

Keine Abnahmepflicht bei Wartungsarbeiten

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Netzbetreiber ihre gesetzliche Abnahmepflicht nicht verletzen, wenn sie Anlagen aufgrund von Wartungsarbeiten vom Netz nehmen.
In einem Urteil (Az. VIII ZR 123/15, vom 11. Mai 2016) stellten die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) fest, dass Netzbetreiber ihre Abnahmepflichten bei Reparatur- und Wartungsarbeiten nicht verletzen. Damit steht Anlagenbetreibern kein Anspruch „auf Ersatz der während der Wartungsarbeiten entgangenen Einspeisvergütung aus §

Montag, 13.06.2016, 11:04 Uhr
Heidi Roider
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Keine Abnahmepflicht bei Wartungsarbeiten
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Netzbetreiber ihre gesetzliche Abnahmepflicht nicht verletzen, wenn sie Anlagen aufgrund von Wartungsarbeiten vom Netz nehmen.
In einem Urteil (Az. VIII ZR 123/15, vom 11. Mai 2016) stellten die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) fest, dass Netzbetreiber ihre Abnahmepflichten bei Reparatur- und Wartungsarbeiten nicht verletzen. Damit steht Anlagenbetreibern kein Anspruch „auf Ersatz der während der Wartungsarbeiten entgangenen Einspeisvergütung aus §

Montag, 13.06.2016, 11:04 Uhr
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