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Der vom Bundesgerichtshof (BGH) neue definierte Anlagenbegriff verspricht offenbar doch keine wirtschaftlichen Vorteile bei der Erweiterung von Biogas-Bestandsanlagen mit neuen BHKW.
Der BGH hat am 23. Oktober entschieden, dass mehrere Blockheizkraftwerke bei gemeinsamer Nutzung einer Biogaserzeugungseinrichtung stets eine gemeinsame Anlage im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bilden. Daraus leiteten Kommentatoren zunächst ab, dass der Strom aus einem hinzugebauten BHKW nach den Rechtsnormen zu behandeln ist
Mittwoch, 4.12.2013, 11:08 Uhr
Michael Pecka
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