Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wird auf Länderebene bislang mit unterschiedlicher Intensität umgesetzt.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) in Münster unter den 16 deutschen Bundesländern. Das Bundesgesetz, das zum Jahresanfang 2009 in Kraft trat, schreibt eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien in Neubauten vor. Den Bundesländern wird die Möglichkeit eingeräumt, Regelungen für den Gebäude-Altbestand selbst zu erlassen.
Freitag, 13.11.2009, 14:59 Uhr
Michael Pecka
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