Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am 12. Dezember nicht über den Steuerbonus für Gebäudesanierungen geeinigt. Damit wurde das einjährige Vermittlungsverfahren beendet.
Laut einer Mitteilung des Bundesrats haben sich Bund und Länder lediglich daruaf geeinigt, sämtliche strittigen Teile zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen aus dem Gesetz zu streichen. Der Vermittlungsausschuss beschloss, nur eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient, im Gesetz zu belassen. S
Donnerstag, 13.12.2012, 14:47 Uhr
Andreas Kögler
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