Fotolia.com, XtravaganT
Das Impulsprogramm Mini-KWK ist noch nicht von den fehlenden Einnahmen des Energie- und Klimafonds betroffen.
Investitionszuschüsse für KWK-Anlagen bis 20 kW elektrischer Leistung können weiterhin beantragt werden; die Anträge werden unverändert bearbeitet, genehmigt und die Zuschüsse ausgezahlt. Dies bestätigte ein Sprecher des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) auf Anfrage von E&M Powernews. Ob dies auch für die Zukunft gilt, bleibt allerdings abzuwarten. „Gegenwärtig
Freitag, 15.03.2013, 11:00 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH