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Energie & Management > Kohle - Kaum Beteiligung an 6. Ausschreibung zum Kohleausstieg
Quelle: Fotolia / TwilightArtPictures
Kohle

Kaum Beteiligung an 6. Ausschreibung zum Kohleausstieg

Die Bundesnetzagentur hat am 14. Oktober das Ergebnis der sechsten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bekanntgegeben. Es gab nur einen Zuschlag.
In der 6. Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) waren 698,882 MW an Steinkohlekapazitäten ausgeschrieben. Doch nur zwei Gebote wurden eingereicht. Den Zuschlag bekam laut Bundesnetzagentur ein Gebot mit einer Menge von 472 MW. Das zweite Gebot musste aus formellen Gründen vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, teilte die Behörde mit.

Trotz derzeit schwieriger Lage an den Energiemärkten bleibe es das langfristige Ziel, die Kohleverstromung in Deutschland schrittweise zu reduzieren und zu beenden, erinnerte der Präsident der Agentur, Klaus Müller. "Die Kohleanlagen der aktuellen Ausschreibungsrunde müssen erst in rund zweieinhalb Jahren stillgelegt werden", erläuterte er. Sie trügen also in den kommenden zwei Winterperioden noch in vollem Umfang zu einer stabilen Stromversorgung bei, sagte Müller.

Onyx Kraftwerk Zolling erfolgreich

Das bezuschlagte Gebot bekommt für die Stilllegung den gesetzlichen Höchstpreis von 98.000 Euro/MW. Bei der bezuschlagten Anlage handelt es sich um den Block 5 des Onyx Steinkohlekraftwerks Zolling (KVBG106), nördlich von München. Die bezuschlagte Anlage darf ab dem 21. Februar 2025 keine Kohle mehr verfeuern. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sie am Strommarkt aktiv bleiben.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) prüfen nun die Systemrelevanz dieser Anlage. Falls die Bundesnetzagentur auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanzausweisung einer Anlage genehmigt, steht diese auch nach 2025 in der Netzreserve zur Verfügung. Die Anlage darf dann zwar keinen Strom am Strommarkt verkaufen, steht aber in kritischen Situationen zur Absicherung des Stromnetzes bereit.

Der nächste und letzte Ausschreibungstermin ist der 1. Juni 2023. Informationen hierzu werden im Frühjahr 2023 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Dieser Ausschreibungstermin ist der letzte Termin, an dem Betreiber von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen nach dem KVBG eine finanzielle Kompensation für eine frühzeitige Abschaltung ihrer Anlagen erhalten können.

Gesetzliche Reduzierung wegen Unterzeichnung

Da die sechste Ausschreibungsrunde unterzeichnet ist, findet nach dem Gesetz für die nicht bezuschlagte Ausschreibungsmenge erneut das Verfahren der entschädigungslosen gesetzlichen Reduzierung Anwendung. Entsprechend der dafür erlassenen sogenannten "Altersreihungsliste" wird gegenüber dem Heizkraftwerk West der Volkswagen AG (HKW-West, KVBG103), die gesetzliche Reduzierung angeordnet. Mit einer Nettonennleistung von 277 MW führt die Anordnung jener Anlage zu einer Übererfüllung der ausgeschriebenen Gebotsmenge.

Das Kohleverfeuerungsverbot für die im Rahmen der gesetzlichen Reduzierung angeordnete Anlage wird im April 2025 wirksam. Unabhängig davon hat der Betreiber bereits eine Stilllegungsanzeige abgegeben, nach der eine freiwillige Stilllegung bereits vor diesem Termin beabsichtigt ist. Die frühere Stilllegung der Anlage durch den Betreiber ist trotz der Anordnung grundsätzlich möglich. Im Falle einer festgestellten Systemrelevanz durch den zuständigen ÜNB wird die Anlage Bestandteil der Netzreserve.

Weitere Informationen zur 6. Ausschreibungsrunde stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bereit.

Freitag, 14.10.2022, 13:49 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Kohle - Kaum Beteiligung an 6. Ausschreibung zum Kohleausstieg
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Kohle
Kaum Beteiligung an 6. Ausschreibung zum Kohleausstieg
Die Bundesnetzagentur hat am 14. Oktober das Ergebnis der sechsten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bekanntgegeben. Es gab nur einen Zuschlag.
In der 6. Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) waren 698,882 MW an Steinkohlekapazitäten ausgeschrieben. Doch nur zwei Gebote wurden eingereicht. Den Zuschlag bekam laut Bundesnetzagentur ein Gebot mit einer Menge von 472 MW. Das zweite Gebot musste aus formellen Gründen vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, teilte die Behörde mit.

Trotz derzeit schwieriger Lage an den Energiemärkten bleibe es das langfristige Ziel, die Kohleverstromung in Deutschland schrittweise zu reduzieren und zu beenden, erinnerte der Präsident der Agentur, Klaus Müller. "Die Kohleanlagen der aktuellen Ausschreibungsrunde müssen erst in rund zweieinhalb Jahren stillgelegt werden", erläuterte er. Sie trügen also in den kommenden zwei Winterperioden noch in vollem Umfang zu einer stabilen Stromversorgung bei, sagte Müller.

Onyx Kraftwerk Zolling erfolgreich

Das bezuschlagte Gebot bekommt für die Stilllegung den gesetzlichen Höchstpreis von 98.000 Euro/MW. Bei der bezuschlagten Anlage handelt es sich um den Block 5 des Onyx Steinkohlekraftwerks Zolling (KVBG106), nördlich von München. Die bezuschlagte Anlage darf ab dem 21. Februar 2025 keine Kohle mehr verfeuern. Bis zu diesem Zeitpunkt kann sie am Strommarkt aktiv bleiben.

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) prüfen nun die Systemrelevanz dieser Anlage. Falls die Bundesnetzagentur auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanzausweisung einer Anlage genehmigt, steht diese auch nach 2025 in der Netzreserve zur Verfügung. Die Anlage darf dann zwar keinen Strom am Strommarkt verkaufen, steht aber in kritischen Situationen zur Absicherung des Stromnetzes bereit.

Der nächste und letzte Ausschreibungstermin ist der 1. Juni 2023. Informationen hierzu werden im Frühjahr 2023 auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Dieser Ausschreibungstermin ist der letzte Termin, an dem Betreiber von Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen nach dem KVBG eine finanzielle Kompensation für eine frühzeitige Abschaltung ihrer Anlagen erhalten können.

Gesetzliche Reduzierung wegen Unterzeichnung

Da die sechste Ausschreibungsrunde unterzeichnet ist, findet nach dem Gesetz für die nicht bezuschlagte Ausschreibungsmenge erneut das Verfahren der entschädigungslosen gesetzlichen Reduzierung Anwendung. Entsprechend der dafür erlassenen sogenannten "Altersreihungsliste" wird gegenüber dem Heizkraftwerk West der Volkswagen AG (HKW-West, KVBG103), die gesetzliche Reduzierung angeordnet. Mit einer Nettonennleistung von 277 MW führt die Anordnung jener Anlage zu einer Übererfüllung der ausgeschriebenen Gebotsmenge.

Das Kohleverfeuerungsverbot für die im Rahmen der gesetzlichen Reduzierung angeordnete Anlage wird im April 2025 wirksam. Unabhängig davon hat der Betreiber bereits eine Stilllegungsanzeige abgegeben, nach der eine freiwillige Stilllegung bereits vor diesem Termin beabsichtigt ist. Die frühere Stilllegung der Anlage durch den Betreiber ist trotz der Anordnung grundsätzlich möglich. Im Falle einer festgestellten Systemrelevanz durch den zuständigen ÜNB wird die Anlage Bestandteil der Netzreserve.

Weitere Informationen zur 6. Ausschreibungsrunde stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bereit.

Freitag, 14.10.2022, 13:49 Uhr
Susanne Harmsen

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