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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG ) hat im Eilverfahren mehrere Beschwerden von Netzbetreibern gegen eine Veröffentlichung von Daten nach § 31 ARegV zurückgewiesen.
Nach Aussage einer Pressesprecherin des OLG haben mehrere Netzbetreiber versucht, die Bekanntgabe von Daten zur Netzentgeltbildung auf Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zu verhindern. Der Kartellsenat des Gerichts hat die Beschwerde am 7. März zurückgewiesen. Entscheidungen in der Hauptsache stehen aber noch aus, so die Spr
Donnerstag, 16.03.2017, 14:40 Uhr
Heidi Roider
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