Die zweite Parlamentskammer in Rom hat die im Jahre 2000 auf Betreiben der Regulierungsbehörde am Erdgasmarkt eingeführte kartellrechtliche Regelung um weitere fünf Jahre verlängert.
Danach darf keiner der Erdgasproduzenten und -importeure mehr als 61 % der jährlich ermittelten landesweiten Verbrauchsmenge vermarkten. Gegen die bis Ende 2015 geltende Verlängerung hat sich der Hauptgeschäftsführer des halbstaatlichen Eni-Konzerns, Paolo Scaroni, ausgesprochen, da sich Italien damit stark von der Situation in Deutschland (84 % Ruhrgas) und Frankreich (89 % GdF) entferne.
Dienstag, 5.05.2009, 15:33 Uhr
Harald Jung
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